N26 Bank GmbH ersetzt Anwaltskosten und Verzugsschaden nach Kontosperrung

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Für eine von einer Kontosperrung der N26 Bank GmbH betroffene Mandantin setzte die Bankrechtsspezialistin Dr. Ina Becker durch, dass die Bank im Anschluss an die erfolgreiche Interessenvertretung der Klientin alle entstandenen Schäden ersetzte.

Mit Schreiben vom 09.11.2020 teilte die N26 Bank GmbH der Kanzlei Dr. Becker mit, die Bank habe die Erstattung der gegenüber der Bank abgerechneten Gebühren zzgl. der anwaltlich geforderten Verzugszinsen in voller Höhe veranlasst. Die Mandantin hat die Beträge inzwischen vollständig erhalten. Sie ist im Ergebnis materiell schadenfrei aus der für sie ärgerlichen, zeitintensiven Angelegenheit hervorgegangen.

Zuvor hatte Bankrechtsspezialistin Dr. Becker druckvoll durchgesetzt, dass die N26 Bank GmbH binnen einer Woche das für circa drei Wochen gesperrte Kontoguthaben in Höhe von rund 20.000,00 Euro an die Bankkundin auszahlte.

"Nach Kündigung eines Kontos ist die Bank dazu verpflichtet, das bestehende Guthaben unverzüglich an ihren Kunden auszuzahlen. Dies sollte innerhalb weniger Tage geschehen. Eine längere Bearbeitungszeit des unkomplizierten Auszahlungsanspruchs ist für den Bankkunden in der Regel nicht zumutbar", sagt die Hamburger Anwältin Dr. Ina Becker.

Die N26 Bank hatte außerdem eine angeblich versehentlich versandte Kündigung vom 19.10.2020 zurückgenommen. Sie bestätigte wie anwaltlich verlangt, die fristlose Kündigung sei rechtsunwirksam. Die Mandantin hatte wegen schwindenden Vertrauens in die Bank zuvor bereits selbst gekündigt. Ein effektiver Kundensupport, der sich auf salopp formulierte Zwischennachrichten des start-up-Unternehmens beschränkte, war nach eingetretener Kontosperrung für die N26 Bankkundin nicht vorhanden gewesen. 

Zu Einzelheiten der Angelegenheit berichtete Rechtsanwältin Dr. Becker im Rechtstipp "Weiterer Erfolg gegen die N26 Bank GmbH – Guthaben nach Kontosperrung ausgezahlt".

Im Internet kursieren Berichte dazu, dass die N26 Bank bereits im Jahr 2019 einer Vielzahl von Kunden ohne jede Angabe von Gründen außerordentlich Konten kündigte und den Zugriff auf diese verweigerte. Erst nach anwaltlicher Androhung oder Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes erhielten die Kunden ihr Geld von der Bank zurück. Außerdem kämpft die Bank seit ihrer Gründung mit technischen Problemen sowie Datenschutzvorgaben.

Die Kanzlei Dr. Becker, Hamburg, hilft laufend einer Vielzahl von Mandanten bei Kontosperrung, Kontokündigung oder in Fällen akuter Kreditgefährdung. Sie berücksichtigt dabei alle bank-, wirtschaftsstraf- und datenschutzrechtlichen Aspekte, um ihre Mandanten umfassend abzusichern.

Betroffene sollten vor allem dann unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, wenn ihnen die Ursachen für Kontosperrung oder -kündigung nicht bekannt sind. Es ist empfehlenswert, eine auf diesem Gebiet langjährig erfahrene Kanzlei zu beauftragen, so Bankrechtsspezialistin Dr. Becker.




Foto(s): Dr. Ina Becker

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