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Nachbarrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Was ist das Nachbarrecht?

Laute Musik und Grillgerüche im Sommer, überstehende Sträucher und Hecken, bellende Hunde, streunende Katzen – Streitigkeiten unter Nachbarn beschäftigen deutsche Gerichte immer wieder. Die gesetzlichen Grundlagen für Regelungen im Nachbarschaftsrecht finden sich auf Bundes- oder Landes- und sogar auf Kommunalebene. Im Nachbarschaftsrecht gilt vor allem das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Wo finde ich Regelungen zum Nachbarschaftsrecht?

Als Ausgangspunkt kann jedoch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) herangezogen werden, insbesondere § 903 S. 1: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“

Darüber hinaus finden sich in den folgenden Paragrafen (§§ 903–924 BGB) weitere Regelungen zu Themen wie Überhang von Wurzeln und Zweigen, Notwegerecht, Grenzabmarkung und der gemeinschaftlichen Benutzung von Grenzanlagen etc. Weitere Regelungen finden sich im öffentlichen Baunachbarrecht. Es befasst sich mit dem Rechtsschutz eines Nachbarn, der sich gegen ein Bauvorhaben auf einem benachbarten Grundstück wendet.

Muss man Störungen hinnehmen?

Insbesondere in reinen Wohngebieten gibt es von den Städten bzw. Kommunen festgelegte Satzungen, die beispielsweise die Nachtruhe oder die Nutzung von lauten Geräten an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten regeln. In Mietshäusern finden Mieter entsprechende Regelungen meistens in der Hausordnung oder direkt im Mietvertrag.

Wann eine Störung vorliegt, hängt immer vom Einzelfall ab. Lärm durch Kinder müssen Nachbarn grundsätzlich hinnehmen. Das gilt nicht für Gestank, der z. B. durch das Grillen auf dem Balkon entsteht. Meistens ist dies sowieso per Hausordnung/Mietvertrag verboten. Verstoßen Sie dagegen, kann diese Handlung sogar eine Kündigung rechtfertigen. Anders sieht es aus, wenn Sie ein Haus mit Garten haben. Ihr Nachbar kann Ihnen nicht verbieten, in Ihrem eigenen Garten zu grillen.

Bei Lärm gilt: Beachten Sie auf jeden Fall die gesetzliche Nachtruhe! Üblicherweise gilt sie zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Übermäßiger Lärm, etwa durch eine voll aufgedrehte Musikanlage oder zu laute Gespräche, ist in dieser Zeit verboten. Manche Gemeinden haben aber auch spezielle, in einer Satzung niedergeschriebene Regelungen, wann besonders geräuschintensive Gartenarbeiten, wie etwa Rasenmähen, durchgeführt werden dürfen.

Hecken, Pflanzen und Grundstücksgrenzen – was gilt?

Die Grenzbepflanzung ist das wohl häufigste Streitthema zwischen Nachbarn. Generell gelten die Abstandsregelungen für Bäume und Sträucher sowie Hecken. Allerdings sind die einzuhaltenden Abstände von Bundesland zu Bundesland verschieden. So gilt z. B. in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen oder Thüringen für bestimmte Baumarten ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze. In Bayern, Brandenburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein ist die Höhe der Pflanzen an der Grundstücksgrenze für den Abstand entscheidend.

In anderen Bundesländern gibt es kein eigenes Nachbarrecht (z. B. Hamburg, Bremen). Diese Länder beschränken sich auf den kleinen Teil des Nachbarschaftsrechts, der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Hier gilt die Faustregel: Bäume und Sträucher sollten bis etwa zwei Meter Höhe einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück von 50 Zentimetern einhalten, bei höheren Pflanzen sollte der Mindestabstand mindestens einen Meter betragen.

Überhängende Äste oder Wurzeln auf dem Grundstück müssen nicht hingenommen werden. In diesem Fall können Sie von Ihrem Nachbarn einen Rückschnitt verlangen. Sie müssen dem Gartenbesitzer allerdings eine angemessene Frist dafür einräumen. Bei der Fristsetzung sind gärtnerische und botanische Belange zu berücksichtigen, z. B. können Sie von Ihrem Nachbarn während der Wachstumsperiode keinen Schnitt verlangen.

Foto(s): ©Pexels/David Mcbee

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