Nachlassverfahren in Bosnien und Herzegowina – wie leite ich ein Nachlassverfahren ein?

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Ein Nachlassverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren, das nach einem Todesfall einer Person eingeleitet wird. Vollzogen wird es vom Gericht oder Notar (vom Gericht bestimmt) und umfasst eine Reihe von Tätigkeiten der Partei und des vollziehenden Organs, mit dem Ziel, der Bestimmung der Erben, der Zusammensetzung des Nachlasses, der Rechte, die den individuellen Erben zustehen, der Bestimmung der Legate und anderer Personen. Das Nachlassverfahren wird in der Regel vom zuständigen Gericht durch Dienstpflicht eingeleitet, nachdem es vom Tod der Person in Kenntnis gesetzt wird (die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt zugestellt).

Es ist auch möglich, dass eine andere Person/Partei (Erbe, Gläubiger, Legate, Vermächtnisvollstrecker oder andere) dem Gericht Beweise und Sterbeurkunde des Erblassers zustellt und auf diese Weise dem Gericht das Einleiten des Nachlassverfahrens vorschlägt.

Unter dem zuständigen Gericht wird das Gericht verstanden, wo der Erblasser seinen Wohnsitz oder sein Liegenschaftsvermögen hatte.

Insofern das Gericht feststellt, dass im Nachlass kein Liegenschaftsvermögen vorhanden ist und die Erben kein Nachlassverfahren verlangen, wird dieser auch nicht eingeleitet.

Das Nachlassverfahren in Bosnien und Herzegowina wird vom Notar als Gerichtsbeauftragter vollzogen. Der Notar wird vom Gericht, das den Antrag annimmt, bestimmt.

Vorsorge

Vor dem Tod gilt es, gemeinsam mit Ihnen ein wirtschaftliches, familiäres, steuerliches und rechtliches Gesamtkonzept zu entwickeln und hierfür eine maßgeschneiderte Lösung zu entwerfen. Zu den Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in diesem Bereich zählen die Betreuung von Unternehmensnachfolge mit all ihren Facetten, die Erstellung von speziell auf Ihre Situation zugeschnittenen Testamenten – wie Unternehmertestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament –, die Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien sowie auch der Entwurf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zur Abrundung Ihrer Nachfolgeplanung.

Im Erbfall

Nach dem Todesfall ist der Rechtsanwalt für Erbrecht als Testamentsvollstrecker tätig oder hilft Ihnen als Berater bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen der Testamentsauslegung, der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen etc. Weiterhin fertigt er für Sie die Erbschaftsteuererklärung an und vertritt Sie in etwaigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden.

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Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina


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