Nachrangdarlehen sind Risikodarlehen

  • 3 Minuten Lesezeit

25.08.2020

Nachrangdarlehen sind Darlehen mit einer Besonderheit: im Insolvenzfall wird die Forderung des Darlehensgebers (Anleger) nachrangig behandelt. Es werden dann also zuerst die Forderungen anderer Gläubiger und Kreditinstitute bedient. Und das heißt wiederum, es kann am Ende kein Geld mehr vorhanden sein, um den Anleger eines Nachrangdarlehens auszuzahlen. Für dieses Risiko erhält er im Vergleich zu einem Bankkredit höhere Zinsen. Doch Vorsicht! Denn

Nachrangdarlehen werden von kriselnden Unternehmen gern genutzt, um eine Insolvenz abzuwenden.

 

Hohe Zinsen – hohes Risiko

Für die Vergabe eines Nachrangdarlehens erhält der Anleger mehr Zinsen als er sonst üblicherweise mit einem Darlehen bzw. einer Geldanlage erzielen könnte. Das ist verlockend, gerade in Niedrigzinszeiten. Verdrängt wird dabei aber meist die Tatsache, dass das Darlehen fast immer ohne Sicherheiten vergeben wird. Deshalb sollte man bei einem Nachrangdarlehen sorgfältig die Angebotsunterlagen und Prospekte überprüfen. Doch wer macht bzw. kann das schon? So bleibt am Ende ein erhebliches Risiko für den Anleger.

 

Vorsicht vor unseriösen Anbietern 

Nachrangdarlehen können von vornherein unseriös sein. Werden Nachrangdarlehen mit besonders lukrativen, d.h. unrealistischen Zins- und Vertragskonditionen beworben, ist Vorsicht geboten. Wenn also Unternehmen Nachrangkapital deutlich über dem aktuell am Kapitalmarkt zu erzielenden durchschnittlichen Zinsniveau verzinsen, sollte man besser Abstand nehmen. Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) beobachtet diesen Sektor und veröffentlicht entsprechende Warnungen. Deshalb macht es Sinn, sich vor Abschluss eines Nachrangdarlehens zumindest bei der BaFin zu informieren.

Vor- und Nachteile eines Nachrangdarlehens im Überblick

Darlehensnehmer (Unternehmen)

Vorteile:             

  • gut geeignet, um unkompliziert einen Kredit zu erhalten oder weitere Kredite zu bekommen
  • keine oder wenige Sicherheiten gefordert         
  • Unternehmen erhalten dadurch wirtschaftliches Eigenkapital und verbessern die Eigenkapitalquote (besseren Bilanzbewertung)

Nachteil: hohe Zinszahlungen

Darlehensgeber (Anleger)

Vorteil: hohe Zinsen (Rendite) 

Nachteil: erhebliches Ausfallrisiko

 

Künftig striktere Aufsicht über Nachrangdarlehen im Versicherungsbereich

Auch viele Versicherer nehmen Nachrangdarlehen auf, um ihre Eigenmittelausstattung zu verbessern. Wenn hier Entwicklungen auf dem Markt zu erkennen sind, die den Schutz der Begünstigten aus den Versicherungsverträgen berühren, dann ist die Versicherungsaufsicht (BaFin) gefragt. Aus ihrer Sicht ist dieser Punkt gegenwärtig erreicht, der ein Handeln der Aufsicht erforderlich macht. Die BaFin formuliert ihre Erwartungen strikter, wie Solvency-II-Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen mit und ohne Sanierungsklausel die Bedingungen von Nachrangdarlehen und sonstigen nachrangigen Verbindlichkeiten ausgestalten müssen. Dabei geht es darum, dass Lebensversicherer und Pensionskassen Nachranggläubiger nicht besserstellen dürfen als die Begünstigten aus den Versicherungsverträgen. Die BaFin will mit den Unternehmen in Kontakt treten, die bereits Nachrangdarlehen aufgenommen bzw. nachrangige Schuldverschreibungen begeben haben und auf eine entsprechende Änderung hinwirken, sollten die Bedingungen Nachranggläubiger privilegieren.

 

Angebot: Ersteinschätzung Ihres Nachrangdarlehens

Wir bieten Ihnen eine Ersteinschätzung Ihres Nachrangdarlehens. So wissen Sie, ob Sie sich von Ihrem Darlehen verlustfrei lösen können oder ob Sie ggf. Schadenersatzansprüche haben und mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen wollen.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine mail.

 

Unsere Kompetenz

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich Anleger der verschiedensten Investments bundesweit. Dazu zählen auch Anleger, die ein Nachrangdarlehen gezeichnet haben und nachträglich die Risiken fürchten oder aber bereits Schaden genommen haben. Wir wissen, was dann zu tun ist, um das Geld zurück zu holen oder aber um Schaden zu vermeiden bzw. zu begrenzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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