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Nachtrag - was Sie wissen und beachten müssen!

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Nachtrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Was bedeutet Nachtrag im Vertragsrecht?

Wird nach dem Vertragsabschluss der Vertrag geändert oder nachträglich Vertragsteile hinzugefügt, nennt man dies Nachtrag. Grundsätzlich können alle Verträge mit beiderseitigem Einverständnis außer Kraft gesetzt oder modifiziert werden, denn wenn man sich durch gegenseitige Einigung binden kann, muss auch eine gegenseitige Entbindung möglich sein (Grundsatz der Vertragsfreiheit). Für einzelne Vertragsverhältnisse existieren aber auch durchaus konkrete gesetzliche Regelungen.

Insbesondere im Werkvertragsrecht kommt es häufig zu Nachträgen, weil es oft nicht möglich ist, den Leistungsinhalt bei Vertragsschluss genau festzulegen. Es können sich beispielsweise technische Notwendigkeiten oder Planungsänderungen ergeben, die erst bei der Ausführung oder Herstellung entstanden.

Erfolgt ein Nachtrag gemäß § 650b Abs. 1 BGB, gilt der Vertrag mit den geänderten Vereinbarungen. Das kann zudem zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen und zu Verlängerungen von Fristen (für Ausführung, Herstellung etc.) führen. In diesen Fällen erhält der Auftraggeber i. d. R. ein Nachtragsangebot, das die vereinbarten Änderungen sowie die neuen Preise und Fristen enthält. Wird die vereinbarte Leistung ohne eine Einigung über den Preis ausgeführt, entsteht eine Nachtragsforderung. Ob diese Forderung berechtigt ist, ist ein häufiges gerichtliches Streitthema.

Was bedeutet Nachtrag im Vergaberecht?

Bei VOB-Bauverträgen haben Auftraggeber nach § 1 Abs. 3 VOB/B sogar die Möglichkeit, Änderungen zu verlangen. Laut VOB/B muss der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, ausführen.

Der Auftraggeber hat also ein Leistungsbestimmungsrecht, eine vertragliche Änderungsvereinbarung ist nicht nötig. Allerdings muss der Auftraggeber mögliche Mehrkosten, die durch die Änderung entstehen könnten, bezahlen.

Foto(s): ©Pexels.com/mikhail-nilov

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