Neue Hiobsbotschaft für Wirecard-Aktionäre?

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Nach Schätzungen der Aktionärsvereinigung SdK verloren durch den Wirecard Skandal 200.000 Aktionäre im Schnitt jeweils rund 30.000,00 EUR.
Sollten Sie zu den geprellten Investoren zählen, so können Sie auch jetzt noch Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Die wichtige Frage, wie Ihre Forderung neben den Forderungen der Insolvenzmasse behandelt wird, ist indes offen.


Aktionäre sind als Gesellschafter normalerweise die Insolvenzverlierer und erleiden oft einen Totalverlust, weil sie hinter den Insolvenzgläubigern zurückstecken. Nach einem aktuellen Gutachten gilt für den Fall Wirecard nichts anderes. Hiernach können selbst kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche nicht als Insolvenzforderungen behandelt werden; den Aktionären als Teilhaber der Gesellschaft steht demnach aus der Insolvenzmasse nichts zu.


Die Frage ist aber rechtlich umstritten und höchstrichterlich bislang nicht geklärt. Gute Gründe sprechen dafür, dass Schadensersatzforderungen der Aktionäre gleichrangig neben den Forderungen der übrigen Insolvenzgläubiger stehen und bedient werden.

Es empfiehlt sich daher, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Selbst wenn davon auszugehen ist, dass der Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen der Aktionäre zunächst bestreiten wird, wird diese Frage im weiteren Verfahren gerichtlich geklärt werden und dürfte nach unserem Dafürhalten zu Gunsten der Aktionäre ausfallen.

Wir unterstützen Sie gern und übernehmen die Anmeldung für Sie. Ob es darüber hinaus Sinn macht, zum jetzigen Zeitpunkt Schadensersatzansprüche auch gegen das Management, EY und womöglich gar die Bafin geltend zu machen und welche Möglichkeiten hier bestehen, klären wir gern in einem persönlichen Gespräch.



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