Neue Regelungen zum Fahrverbot der StVO unwirksam?

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Bußgelder und Fahrverbote nach Gesetzesänderung unwirksam?

Seit dem 28.04.2020 ist die geänderte StVO in Kraft getreten. Mit ihr gab es Verschärfungen bezüglich der Temporegelungen und eine Erhöhung der Bußgelder. Insbesondere durch die strengeren Temporegelungen, droht bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot.

Neue Verkehrsregeln in der StVO unwirksam

Jedoch sind nun die neuen Verkehrsregeln zur Verschärfung von Fahrverboten nach Einschätzung des ADAC aus rechtlichen Gründen unwirksam. Offensichtlich sei in der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden, so dass Teile der Novelle nicht wirksam sein dürften, so der ADAC.

Damit können die neuen Regelfahrverbote insbesondere für:

  • Geschwindigkeitsübertretungen von 21–30 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsübertretungen von 26–40 km/h außerorts

nicht mehr verhängt werden. Aber auch die weitere Regelfahrverbote, wie für das Nichtbilden der Rettungsgasse als Grundtatbestand (also ohne Behinderung/Gefährdung), Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte und gefährliches Abbiegen sind betroffen.

Fahrverbote und Bußgeldbescheide sollten geprüft und angefochten werden

Auch schon verhängte Bußgelder und Fahrverbote könnten daher anfechtbar sein. Für die Praxis bedeutet dies, dass zwar die erhöhten Bußgelder verhängt werden dürfen, aber event. nicht in der Höhe. Auch darf das Fahrverbot in vielen Fällen nicht verhängt werden.

Betroffene sollten daher nun durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob auch bei Ihnen ein drohendes Fahrverbot und bestenfalls das dazugehörige Bußgeld abgewendet werden kann. Selbst wenn bereits ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, kann ggf. ein Vollstreckungsaufschub bei der Bußgeldstelle unter dem Aspekt der nichtigen Regelung beantragt werden. Gerade wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde und die 14-tägige Einspruchsfrist noch nicht verstrichen ist, sollte umgehend Einspruch eingelegt werden und eine Änderung der Rechtsfolgen verlangt werden.

Kostenfreie Erstberatung

Bei Problemen bei Ihrem Bußgeldverfahren oder Bescheid stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Rufen Sie uns an oder schreiben über das Kontaktformular auf unserer Kanzleihomepage. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie gerne, um ein drohendes Fahrverbot und bestenfalls das dazugehörige Bußgeld abzuwenden.

JUSTUS Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren auf das Verkehrsrecht spezialisiert und beraten Sie gern persönlich in unseren Büros in Berlin, Potsdam und Wittstock/Dosse oder bundesweit online.

Ansprechpartnerin:

Grit Rahn, Rechtsanwältin bei Justus Rechtsanwälte


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