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Niederlassungserlaubnis - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltsstatus nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dieses gilt für Personen aus Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören.
  • Sie ist räumlich und zeitlich unbefristet.
  • Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllt werden müssen, wie zum Beispiel der fünfjährige Besitz einer anderen Aufenthaltserlaubnis, Straffreiheit und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Geregelt sind diese in § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
  • Die Niederlassungserlaubnis kann auch zurückgenommen werden, beispielsweise bei einer nicht nur kurzfristigen Ausreise aus Deutschland.
  • Die Erlaubnis wird in Form einer Scheckkarte erteilt.

Was ist eine Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist – genauso wie die Daueraufenthaltserlaubnis – eine Form der Aufenthaltserlaubnis. Sie berechtigt grundsätzlich zur Erwerbstätigkeit in Deutschland sowie zum unbeschränkten Leben mit Familienangehörigen in Deutschland. Durch die Niederlassungserlaubnis wird dem Inhaber komplette Bewegungsfreiheit gewährt. Das heißt, man kann jederzeit die Bundesrepublik verlassen und jederzeit wieder einreisen. 

Die gesetzliche Grundlage bildet das Aufenthaltsgesetz – kurz AufenthG. Dies gilt für Bürger aus Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören.

Der EWR besteht aus

  • der Europäischen Union (EU)
  • den EFTA-Mitgliedstaaten, das heißt Island, Norwegen und Liechtenstein

Die Niederlassungserlaubnis wird zeitlich und räumlich unbefristet von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt. Sie wird als sogenannter elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ausgegeben – die bisher üblichen Aufkleber im Pass sind somit nicht mehr gültig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit eine ausländische Person eine Niederlassungserlaubnis erlangen kann. Diese sind in § 9 AufenthG festgelegt.
Dazu zählt unter anderem

  • Straffreiheit
  • fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  • ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1)
  • die Erlaubnis, eine Beschäftigung auszuüben, wenn die ausländische Person Arbeitnehmer ist
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • ausreichender Wohnraum für die eigene Person und weitere Familienangehörige
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik

Welche Personengruppen können eine Niederlassungserlaubnis erhalten?

Es gibt eine Reihe von Personen bzw. Personengruppen, die die aufgeführten Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht erfüllen müssen. Dann kann die Niederlassungserlaubnis bereits bei einem kürzeren Besitz der Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Geregelt ist dies in unterschiedlichen Paragrafen des Aufenthaltgesetzes. Dazu zählen beispielsweise

  • hochqualifizierte Personen (§ 19 AufenthG), z. B. Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen
  • ehemalige deutsche Staatsbürger (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG)
  • Absolventen deutscher Hochschulen (§ 18b AufenthG)
  • Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 19a Abs. 6 AufenthG)
  • Personen mit einer selbstständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG)
  • ausländische Personen, die in Lebensgemeinschaften mit deutschen Partnern leben (§ 28 Abs 2 S. 1 AufenthG)

Wann erlischt die Niederlassungserlaubnis?

In § 51 AufenthG sind einige Gründe aufgeführt, wann die Niederlassungserlaubnis ihre Gültigkeit verliert.

Sie erlischt unter anderem im Zuge

  • einer Ausweisung
  • einer nicht kurzfristigen Ausreise aus Deutschland
  • einer nicht im Vorfeld genehmigten Abwesenheit aus Deutschland von mehr als einem halben Jahr
  • der Rücknahme oder des Widerrufs des Aufenthaltstitels

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung einer Niederlassungserlaubnis notwendig?

Die zuständige Ausländerbehörde benötigt eine Reihe von Unterlagen, um die Niederlassungserlaubnis erteilen zu können, wie zum Beispiel

  • einen gültigen Reisepass
  • ein aktuelles Lichtbild
  • den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • den Nachweis über 60 Monate – das heißt fünf Jahre – gezahlte Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • gegebenenfalls Bescheinigungen über eine Erwerbstätigkeit
Zahl der Ausländer in Deutschland am 31. Dezember 2018 nach aufenthaltsrechtlichem Status (Quelle: Statista 2019)

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