Niedrigzinsphase steigert Pensionslasten sprunghaft – Insolvenzgefahr für Unternehmen

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Ausweislich einer Studie des Deutschen Bundestags, WD 4-3000-082/18, ist die Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, das in Deutschland am weitesten verbreitete Mittel zur betrieblichen Altersversorgung. Um letztere sicherzustellen, legt ein Unternehmen Vermögen an. Es bildet Pensionsrückstellungen in seiner Bilanz.

Strukturelle Niedrigzinsphase, Banken und fake assets

Wegen der strukturellen Niedrigzinsphase können Unternehmen jedoch seit längerer Zeit  bei deutschen Banken entweder nur sehr niedrige oder gar keine Zinsen erwirtschaften. Sie erzielen als Anleger an den Märkten kaum noch Renditen. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei vielen Finanzprodukten um „fake assets“ handelt. „Dies sind Finanzprodukte, die von Anfang an gezielt so gestaltet wurden, dass diese die versprochenen Renditen niemals erwirtschaften konnten bzw. sollten“, erklärt die Hamburger Bankrechtsanwältin Dr. Ina Becker. "Ich habe es in meiner Praxis erlebt, dass GmbH-Geschäftsführern geschlossene Fonds des Grauen Kapitalmarkts mit Blindpool-Risiko als vermeintlich sichere Anlage zur Abdeckung der betrieblichen Direktzusagen verkauft wurden. Die hochspekulativen Fonds mit langer Laufzeit stehen aktuell vor einem Totalverlust. Sie gefährden somit die wirtschaftliche Existenz der gut etablierten GmbH, die, anwaltlich unterstützt, nun alternative Wege findet, um die Pensionszusagen zu erfüllen", sagt Dr. Becker.

Rückdeckungskonzepte vieler Unternehmen in Gefahr

Die schwache Ertragslage bringt die Rückdeckungskonzepte vieler Unternehmen aus dem Konzept. Rückstellungen und ggf. erforderliche Versicherungsbeiträge werden immer höher. Hinzu kommt, dass der handelsrechtliche Rechnungszins im Jahr 2016 geändert wurde, nicht jedoch der steuerrechtliche Rechnungszins. Für die Diskontierung (Abzinsung) der Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz gilt seit 1982 unverändert nach § 6a Abs. 3 S. 3 EStG ein Rechnungszinsfuß von 6 Prozent. Nach Expertenmeinung muss ein Unternehmen seine Pensionsrückstellungen um rund 20 Prozent erhöhen, wenn das Zinsniveau um nur einen Prozentpunkt sinkt.

Diskrepanz handels- und steuerrechtlicher Rechnungszins

Die durch die Niedrigzinsphase verschärfte Diskrepanz zwischen handels- und steuerrechtlichen Rechnungszins, alarmiert nicht nur die Politik. Auch die Gerichte erhöhen durch Vorlagebeschlüsse beim Bundesverfassungsgericht den Druck auf den Gesetzgeber, die seit vielen Jahren notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Eigentlich plante das Bundesverfassungsgericht, noch im Jahr 2019 über die Verfassungsmäßigkeit der Steuerzinssätze zu entscheiden. Dies ist bislang nicht geschehen. Experten weisen zutreffend darauf hin, dass die wirtschaftlichen Folgen der sogenannten Corona-Krise mit Corona-Stundungszinsen umso dringlicher eine verfassungsrechtliche Beurteilung sowie einen Paradigmenwechsel in der Verzinsungspolitik des deutschen Steuergesetzgebers erfordern.

Pensionszusagen viel zu riskant - Hindernis bei Unternehmensverkauf

Die seinerzeit im Jahr 1996 weit vor Beginn der Finanzmarktkrise vertraglich gestalteten Pensionszusagen werden heutzutage bzw. bereits seit längerer Zeit in dieser Form nicht mehr genutzt, da sie viel zu hohe Risiken bergen. Die Höhe des Kapitalbedarfs ist aufgrund der unbekannten beiden Lebensalter der Versorgungsberechtigten nicht kalkulierbar. Darüber hinaus, trägt die Gesellschaft allein das Kapitalanlagerisiko beim Aufbau des Vermögens zur Finanzierung der vorliegenden Pensionszusagen. Bei Verkauf des Unternehmens, Unternehmensnachfolgeregelungen sowie bei der Abwicklung von Unternehmen wirken solche Pensionszusagen hindernd.

Änderung erteilter Pensionszusagen kaum möglich

Eine erteilte Pensionszusage dient häufig auch der Hinterbliebenenversorgung. Sie kann praktisch nicht und nur unter Beachtung der strengen gesetzlichen Regularien abgeändert werden. 

Bei jeder Änderung einer einmal erteilten Pensionszusage sind die von der Finanzverwaltung aufgestellten Anforderungen zu überprüfen und Änderungen vorab mit dieser abzustimmen. Dies nimmt erhebliche Zeit, nämlich circa 12 bis 14 Monate, wenn nicht sogar länger,  in Anspruch.

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Foto(s): Dr. Ina Becker

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