Nigeria-Connection schlägt immer häufiger in Deutschland zu

  • 1 Minuten Lesezeit

Die sogenannte Nigeria-Connection besteht aus einer Vielzahl von einzelnen Banden, die aus dem Staat Nigeria heraus weltweit, aber auch gerade sehr stark in Deutschland, mit betrügerischen Machenschaften Menschen dazu bewegen, größere Geldbeträge auf Nimmerwiedersehen zu überweisen. Dabei sind die häufigsten Maschen:

1. Es wird eine Freundschaft oder sogar eine Liebe vorgeheuchelt, die es gar nicht gibt, um an Geld zu kommen.

2. Mit exorbitanten Gewinnversprechen wird Geld gerippt.

3. Mit dem „Enkel-Trick“ oder mit Geschichten von Babys und Kindern werden hohe Überweisungen veranlasst.

Wir als Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller bearbeiten diese Fälle seit vielen Jahren. Wir können einerseits natürlich nur vor solchen Machenschaften und Überweisungen warnen, aber wir können auch dafür sorgen, wenigstens einen Teil der Beträge wieder zurückzuholen. Bei Überweisungen sind Geschäftsbanken eingeschaltet oder zum Beispiel Western Union. Diese Finanzdienstleister sind verpflichtet, außergewöhnliche Überweisungen zu verhindern, gerade, wenn es um Überweisungen nach Nigeria geht. Schadensersatzansprüche gegen solche Finanzdienstleister sind möglich. In den Vereinigten Staaten gibt es derzeit eine Sammelklage gegen Western Union im Zusammenhang mit der Nigeria-Connection.

Scheuen Sie sich nicht, sich zur Wehr zu setzen. Wenn Sie es wünschen, können Sie gerne mit Herrn Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, einen persönlichen oder telefonischen Termin vereinbaren.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller besteht seit 21 Jahren. Der Hauptsitz der Kanzlei ist Wiesbaden, Sprechstundenorte gibt es in Berlin, Hamburg, Bad Harzburg, Köln, Stuttgart und München. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema