Noch über 500.000 nicht erstattete Lufthansa Flugtickets

  • 2 Minuten Lesezeit

Am 11. November 2020 veröffentlichte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Nachricht, dass es noch rund 500.000 ungenutzte Flugtickets allein von Lufthansa gibt, die bislang noch nicht an die Fluggäste zurückgezahlt wurden.

Ausgangslage

Durch die Praxis der Fluggesellschaften, sich den Ticketpreis Monate bis hin zu einem Jahr im Voraus zahlen zu lassen, verfügen alle Fluggesellschaften über Geld für Beförderungen, die in der Zukunft erfolgen sollen. Fluggäste, deren Flüge annulliert werden (wie vielfach im Sommer 2020 erfolgt), müssen daher aktiv werden, um ihren Ticketpreis zurückzuerhalten. Das Ergreifen eigener Initiative führt aber meistens schnell zum Erfolg.

Der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises

Wenn die Fluggesellschaft den Flug nicht durchführen kann und ihn daher annulliert, müssen die Fluggäste binnen einer Frist von sieben Tagen den Ticketpreis zurück erhalten. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem sich der Fluggast für die Rückzahlung statt einer Umbuchung auf einen anderen Flug entschließt.
In den letzten Monaten ging die Rückzahlung durch die Fluggesellschaften meistens schleppend vor sich, nur einige Airlines haben es recht schnell geschafft, den Fluggästen den Ticketpreis zurückzuerstatten, viele andere Fluggesellschaften hingegen warten ab, bis der Fluggast Klage erhebt.

Erste Entscheidungen der Gerichte 

In vielen Fällen zahlen die Fluggesellschaften sofort nach Zustellung der Klage den Ticketpreis zurück. Dann werden sie vom Gericht auch verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Fluggästen entsteht daher durch die Einschaltung eines Anwalts kein wirtschaftlicher Nachteil. In Einzelfällen verteidigen sich die Fluggesellschaften vor Gericht nicht, sodass Versäumnisurteile verkündet werden. Auch in diesen Fällen müssen die Fluggesellschaften dem Fluggast die Kosten des Gerichtsverfahrens erstatten.

Fluggäste, die ihren Ticketpreis bislang noch nicht zurückerhalten haben, können ohne nennenswertes Kostenrisiko einen Anwalt mit der klageweisen Durchsetzung der Forderung beauftragen. Jeder auf Luftverkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt wird dem Fluggast aufzeigen können, ob in seinem Fall irgend ein Kostenrisiko besteht oder nicht. In den allermeisten Fällen besteht ein solches Kostenrisiko jedoch nicht. 

Wer also bislang seinen Ticketpreis noch nicht zurückerhalten hat, muss nicht zwingend darauf warten, bis Fluggesellschaft von sich aus tätig wird, vielmehr bestehen gute Chancen, nach Klageeinreichung bald über den Ticketpreis verfügen zu können.

Für die Wahrung Ihrer Rechte in diesen Krisenzeiten steht Ihnen Advocatur Wiesbaden – die Spezialkanzlei für Reise- und Luftverkehrsrecht gerne zur Verfügung. Mit unserer Erfahrung aus vielen Tausend Prozessen zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Fluggesellschaften vor vielen Amts- Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland können wir ein Optimum an anwaltlichem „know-how“ bieten.

Eine Vielzahl von Mandanten stammt nicht aus unserer Region, dem Rhein-Main-Gebiet. Wir vertreten selbstverständlich auch Reisende, die weit entfernt wohnen. Durch die modernen Kommunikationsmittel ist die optimale Vertretung auch bei größeren Entfernungen zwischen Mandant und Anwaltskanzlei jederzeit gewährleistet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel

Beiträge zum Thema