Notenanfechtung - Durchschnitt der Förderprognose

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Kaum ist die nervenaufreibende und anstrengende Zeit der zu absolvierenden Klassenarbeiten und Klausuren vorbei, müssen Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls ein schlechtes Ergebnis ihrer Prüfungsleistung verarbeiten. Die prüfende Lehrkraft hat die Klassenarbeit schlechter bewertet, als sie gedacht haben oder zumindest nicht zu ihrer Zufriedenheit.

Es ist normal, dass Schülerinnen und Schüler nicht immer eine gute oder sogar eine sehr gute Note erhalten. Das Thema der Klassenarbeit, die Vorbereitung auf die Klausur und die Tagesverfassung des Prüflings, sowie die sonstigen Bedingungen, tragen unter anderem zu dem Leistungsergebnis bei.

In manchen Fällen ist sich einzugestehen, dass die Leistung nicht den Anforderungen entsprach, das Thema der Klassenarbeit nicht den Stärken entsprach, die eigne Vorbereitung auf die Prüfung nicht ausreichend war und andere Schülerinnen und Schüler besser waren. 

Manchmal ist die Note jedoch schlichtweg nicht gerechtfertigt!

Nicht immer ist das Gefühl der Unzufriedenheit über die Note ein Versuch, die eigene Verantwortung für das Ergebnis auf die Lehrkraft zu projizieren und die Schuld anderen zuzuschreiben. Auch einem Lehrer unterlaufen (Bewertungs-)Fehler.

Oft können Schülerinnen und Schüler (und auch die Eltern) nicht nachvollziehen, wieso eine Klassenarbeit derart bewertet worden ist. Nachfragen beim Lehrer bleiben entweder unbeantwortet oder man wird mit den Worten vertröstet, dass die Leistung nicht den Anforderungen und Erwartungen entsprach und es sich bei der Bewertung der Klassenarbeit schließlich nicht um die Zeugnisnote handelt und noch weitere Leistungserbringungen in die Gesamtbewertung einfließen werden.

In der Regel ist die Note der Klassenarbeit erst einmal anzunehmen und bei Bedarf gegen das (End-) Zeugnis Widerspruch einzulegen.

Eine solche Annahme erweist sich unter Umständen jedoch als gefährlich, wenn es sich um die Noten von Klassenarbeiten handelt, welche in das Halbjahreszeugnis der 4. oder der 6. Klasse einfließen.

Diese Noten können für das schulische Fortkommen der Schüler von erheblicher Bedeutung sein, da die Aufnahme an der gewünschten weiterführenden Schule in Berlin maßgeblich vom Notendurchschnitt abhängt. Soll bereits nach der 4. Klasse auf eine grundständige weiterführende Schule gewechselt werden, spielt das Ergebnis des Halbjahreszeugnis der 4. Klasse für das Auswahlverfahren an der gewünschten Schule eine wichtige Rolle. Zwar erfolgt der Übergang von der Grundschule an die weiterführenden Schulen in Berlin in der Regel erst nach der 6. Klasse. Maßgeblich für die Aufnahmechancen an der Wunschschule sind dann die Noten des Jahreszeugnisses der 5. Klasse sowie des Halbjahreszeugnisses der 6. Klasse. Aus den Noten dieser Zeugnisse wird die sog. Durchschnittsnote der Förderprognose gebildet. 60 Prozent aller Schulplätze werden an den meisten Berliner Schulen ausschließlich nach dem Kriterium dieser Durchschnittsnote vergeben.

Weitblickend empfiehlt es sich, dass nicht zuwider gewartet wird, bis die Zeugnisse verteilt werden, sondern direkt gegen die konkrete Prüfungsbewertung Beschwerde eingelegt wird. Wartet man die Zeugnisnote ab, so kann dies dazu führen, dass der Widerspruch gegen die Zeugnisnote nicht schnell genug zum gewünschten Erfolg führt und ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet werden muss, damit die Bewerbung Ihres Kindes bei dem Auswahlverfahren zum gewünschten Schulplatz an der weiterführenden Schule überhaupt berücksichtigt werden kann.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei diesem Anliegen!



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