Novellierung des BPersVG

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Bereits im letzten Jahr hat der Bundestag vor dem Hintergrund der Pandemie beschlossen, dass Personalratssitzungen unter festgelegten Voraussetzungen per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können. Diese Regelung war jedoch bis zum 31.03 2021 befristet. Nunmehr hat der Bundestag die Regelung bis 30.06.2021 verlängert, so dass die Sitzungen weiterhin ohne Präsenz in der Dienststelle möglich sind.Es wird erwartet, dass nach dem 30.06.2021 bereits die aktuell anstehende Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes verabschiedet ist. Das novellierte Gesetz wird u.a. auch die Möglichkeit der Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen beinhalten. 

Zum Hintergrund der Novellierung: Zuletzt wurde das Bundespersonalvertretungsgesetzes 1974 reformiert. Mit der nun anstehenden Novellierung setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Damit soll "der Grundstein für ein modernes Personalvertretungsrecht des Bundes gelegt werden", welches die Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretungen verbessern und die Mitsprache der Beschäftigten in wichtigen Bereichen stärken soll.

Die wichtigsten Änderungen fassen wir in Kürze hier für Sie zusammen. Hieraus ergeben sich aber auch schon bald erforderliche Schulung für alle Personalratsmitglieder gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG. Nicole Knorz ist Rechtsanwältin in der Kanzlei ALTHOFF ARBEITSRECHT und spezialisiert auf die Beratung und Schulung von Personalräten. Zudem wirkt sie regelmäßig an namhaften Veröffentlichungen mit.

https://www.arbeitsrecht-althoff.de/personalraete

Foto(s): @jennifergeissler

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