Online-Trading: Wie Sie Ihr eingesetztes Kapital von unseriösen Trading-Plattformen wiederbekommen

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In der letzten Zeit kontaktieren uns immer mehr Mandanten, die über angebliche Online-Trading- Plattformen Gelder in den Handel mit sogenannten Contracts for Differences (CFDs), binären Optionen, Forex-Trading (Währungshandel) oder in Kryptowährungen (Bitcoins u.a.) investiert und verloren haben.

Europol, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sowie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor den hochspekulativen Finanzgeschäften.

Diese Online-Plattformen nennen sich u.a.:

    • BoerseFx (früher FrankfurtFx)
    • Bridgefund.io
    • 24NewsTrade
    • Cryptopoint
    • XTraderFX
    • SafeMarkets
    • OptionStarsGlobal 
    • profit-trade.com
    • summitrade.co

Es besteht der Verdacht, dass diese Online-Handelsplattformen lediglich fingierte, betrügerische Plattformen sind, die mit den investierten Anlagegeldern überhaupt nicht handeln. Die Betrüger locken ihre Kunden mit dubiosen Anlageprodukten und hohen Gewinnversprechen.

Immer eine ähnliche Betrugsmasche 

„Bei allen diesen Online-Plattformen findet sich ein uns bereits bekanntes identisches Muster wieder“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei plan C. 

„Mit einer Mindesteinzahlung von nur 250 Euro werden anfänglich kleine Gewinne erzielt und damit das Vertrauen der Anleger erschlichen. Die Anleger werden von den angeblichen Beratern per Chat-Nachrichten und Anrufen auf scheinbar besonders lukrative Gelegenheiten hingewiesen, manipuliert und massiv unter Druck gesetzt, immer mehr Geld einzuzahlen. Was der Kunde jedoch nicht weiß: mithilfe einer Betrugssoftware können die Plattformbetreiber fiktive Kontobewegungen und Gewinnerlöse simulieren.

Angebliche Auszahlung der Gelder erst nach weiteren Investitionen

„Die Auszahlung der Gewinne wird mit fadenscheinigen Behauptungen verhindert bzw. von der Einzahlung weiterer Investitionen abhängig gemacht. So werden die Geschädigten etwa mit fadenscheinigen Ausreden, wie der Prüfung durch das Finanzamt, Verdacht auf Geldwäsche etc. hingehalten. Teilweise werden sie von einer externen Auszahlungsstelle informiert, dass der Gewinn zur Überweisung bereit stünde. Vorher müssten noch (plötzlich anfallende) Steuern oder die Provision für Berater einbezahlt werden. Das sind natürlich nur Vorwände, um die Geschädigten ein weiteres Mal auszunehmen.“

„Seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie von sog. Chargeback-Anbietern kontaktiert werden, die Ihnen versprechen, Ihr Geld von den Online-Brokern zurückzuholen“ warnt Rechtsanwältin Nauschütz. „Diese Chargeback-Anbieter arbeiten häufig mit den betrügerischen Online-Plattformen zusammen und sind lediglich auf weiteres Geld aus.“

Vorsicht: keine Lizenzierung und kein vollständiges Impressum

Weitere Auffälligkeiten ergeben sich bereits aus den Websiten der angeblichen Trading-Händler. Die Seiten erscheinen in schlecht übersetztem Deutsch, und weisen an manchen Stellen Artefakte auf Englisch, Russisch etc. auf. Ein vollständiges Impressum ist oft nicht genannt.

Die Trading-Anbieter sind oft nicht von der BaFin oder in einem anderen EU-Land lizensiert. Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäft in Deutschland ist eine Erlaubnis der BaFin zwingende Voraussetzung. Solche Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Anlegern zu Schadensersatz verpflichtet. Auch die beteiligten Banken, die es versäumten, Kontoinhaber und Geldflüsse zu prüfen, können dem Anleger schadensersatzpflichtig sein.

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Die Kanzlei plan C empfiehlt den Anlegern, so schnell wie möglich, ihre Gelder rückbuchen zu lassen. Erfolgten die Zahlungen per Kreditkarte, können die Geschädigten den Schutz ihres Kreditkartenanbieters in Anspruch nehmen. Erfolgte die Zahlung durch Überweisung, besteht oft die Möglichkeit, diese viele Monate später noch zurückzuholen.

Hier steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Die Kanzlei plan C klärt Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind. Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder sowie die strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.

Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C

 





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