Ordnungswidrigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
- Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
- Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
- Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Die wichtigsten Fakten
- Zahlt man bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sofort das Verwarnungsgeld, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Bei einer Straftat kann im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit sogar Freiheitsentzug drohen.
- In der Regel liegt die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit bei sechs Monaten, die mit einem Bußgeld von maximal 1.000 Euro bedroht ist.
- Betroffene können sich im Anhörungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit äußern und gegen einen womöglich erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
Infolge der Corona-Pandemie gelten in den Bundesländern zahlreiche unterschiedliche Beschränkungen wie inbesondere Kontaktverbote, Quarantänepflichten und Maskenpflichten. Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zum Teil mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bedroht. Grundlage der Bußgelder sind sogenannte Corona-Verordnungen der Bundesländer und das Infektionsschutzgesetz. Letzteres beinhaltet sogar Straftaten, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Die Bußgelder sind jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt und deshalb auch zu zahlen.
Corona-Bußgelder und wie Sie dagegen vorgehen können, nennt die Corona-Bußgeld-Seite.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit, verkürzt OWi genannt, handelt es sich um eine rechtswidrige Gesetzesverletzung, die Ahndung mit einer Geldbuße erlaubt. Die Geldbuße wird auch als Bußgeld bezeichnet. Derartige Rechtsverstöße erachtet der Gesetzgeber als weniger schwerwiegend als eine Straftat, die anstelle eines Bußgelds regelmäßig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
Ein Bußgeldverfahren wird im Regelfall durch eine Verwaltungsbehörde eingeleitet. Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Ahndung und das Bußgeldverfahren bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG. Bußgeldverfahren werden entsprechend auchals Owi-Verfahren bezeichnet.
Neben Verstößen gegen zahlreiche Verwaltungsvorschriften wie etwa der Verletzung einer Meldepflicht zählen insbesondere Verkehrsverstöße zu den Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Bußgeld droht die Straßenverkehrsordnung abhängig vom Verstoß zusätzlich Punkte an. Aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten zur Folge haben.
Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist ein Verwarngeld von 5 bis zu 55 Euro möglich. kommt es unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld bzw. Verwarnungsgeld vom Betroffenen sofort bezahlt wird, nicht zu keinem Bußgeldverfahren. Die mögliche direkte Zahlung vor Ort in bar ist bundeslandabhängig. Die Zahlung eines schriftlichen Verwarnungbescheids ist zudem bis zu sieben Tage nach dessen Erhalt möglich. Typisches Beispiel dafür sind Strafzettel.
Zahlt die betroffene Person das Verwarngeld nicht rechtzeitig oder lehnt sie dieses ab, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Dies ist meist mit weiteren Kosten für den Betroffenen verbunden.
Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
Straftaten wie auch Ordnungswidrigkeiten kennzeichnen rechtswidrige Gesetzesverletzungen. Es existieren aber einige entscheidende Unterschiede.
Der Unrechtsgehalt wird bei Straftaten als höher angesehen als bei Ordnungswidrigkeiten. Das zeigt sich insbesondere an den Rechtsfolgen. In einem Strafverfahren ist im Falle einer Verurteilung statt eines Bußgeldes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Daneben ist als Nebenstrafe ein Fahrverbot und als Nebenfolge der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts möglich.
Bezüglich der Verfolgung von Straftaten gilt das Legalitätsprinzip. Dieses besagt, dass Straftaten zu verfolgen und anzuklagen sind. Dagegen findet bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip Anwendung. Das bedeutet, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen sechs Monate bis zu drei Jahren. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können bereits nach drei Monaten verjähren. Das Ruhen oder die Unterbrechung der Verjährung kann jedoch zu Abweichungen und einer längeren Verjährungsdauer führen.
Dies ist aus verschiedenen Gründen möglich, wie u. a. eine erste Vernehmung des Betroffenen oder die Bekanntgabe eines gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.
Von der Verfolgungsverjährung ist die Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Diese bestimmt, wann eine rechtskräftig festgesezte Geldbuße nicht mehr vollstreckt werden darf. Beträgt diese bis zu 1.000 Euro sind es drei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Bei mehr als 1.000 Euro wird die Vollstreckung erst nach fünf Jahren infolge Verjährung verhindert.
Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Bevor es zur Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheids kommt, ist dem vermeintlich Betroffenen jedoch stets die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies geschieht im Wege einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält von der Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen, der von ihm ausgefüllt werden kann. Es besteht aufgrund des Rechts, dass sich niemand selbst beschuldigen muss, jedoch keine Verpflichtung zum Ausfüllen.
Es ist möglich, gegen einen sofort oder erst darauf folgenden Bußgeldbescheid binnen einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Hierbei ist es bereits empfehlenswert, einen im jeweiligen der Ordnungswidrigkeit zuzuordnenden Rechtsgebiet fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wie etwa im Verkehrsrecht beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Vorgehens einschätzen, eine geringere Sanktion oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
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Rechtstipps zu "Ordnungswidrigkeit"
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18.04.2024 Rechtsanwalt Dominik Weiser„… THC-Wert (Aktiv-Wert) eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt. Bislang geht die Rechtsprechung von 1 ng/ml THC aus. Der Wert soll nun (endlich) auf vermutlich 3,5 ng/ml angehoben werden …“ Weiterlesen
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17.04.2024 Rechtsanwalt Philipp Hofmann„… , begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Es droht Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Einzige Ausnahme: Die Nutzung des Seitenstreifens wurde durch Verkehrszeichen oder durch die Polizei explizit erlaubt …“ Weiterlesen
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15.04.2024 Rechtsanwalt Oliver Schüler„… Alkohol in der Atemluft beziehungsweise ab 0,5 Promille Alkohol im Blut liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit mindestens 500 Euro Geldbuße, 2 Punkte in Flensburg und einem Fahrverbot …“ Weiterlesen
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15.04.2024 Rechtsanwalt Yves Junker LL.M.„… die Versicherung. Bußgeldbescheid und Verjährung Es kommt immer wieder vor, dass eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit verjährt. Die Regelungen dazu sind verhältnismäßig komplex. Je nach Verfahrensstadium …“ Weiterlesen
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15.04.2024 Rechtsanwalt Lars Rieck„… , die nicht aus der EU stammen, gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 KCanG eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Beschränkung auf Cannabissamen aus der EU soll dazu beitragen, die Kontrolle über die Qualität und Herkunft …“ Weiterlesen
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10.04.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… . Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, da der Fahrerlaubnisinhaber seiner Pflicht zum Umtausch des Führerscheins nicht nachgekommen ist. Wichtig zu beachten ist, dass die Fahrerlaubnis selbst …“ Weiterlesen
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09.04.2024 Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk„… stellt keine Straftat gem. § 34 KCanG dar, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit gem. § 36 Abs. 1 Nr. 1 KCanG, welche mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden kann. Schon kleine …“ Weiterlesen
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10.04.2024 Rechtsanwalt Philipp Burchert„… Ausfallerscheinungen fest, liegt nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 316 StGB vor. Es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Ferner ist anzunehmen …“ Weiterlesen
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07.04.2024 Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael H. Struckhoff„… . In der jetzt geltenden Fassung werden Verstöße gegen das Nachweisgesetz allerdings als Ordnungswidrigkeit geahndet, sodass dem Arbeitgeber Geldbußen drohen, vergleiche § 4 NachwG. Einen finanziellen …“ Weiterlesen
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05.04.2024 Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M.„… im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) mehr sind. ABER: Wer mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 CanG. Gleiches gilt, wenn jemand über 50 Gramm …“ Weiterlesen
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03.04.2024 Rechtsanwalt Osama Momen LL.M.„… stellt ab dem 1.4.2024 nur noch eine Ordnungswidrigkeit, mithin keine Straftat mehr da. Ferner ist der Besitz von bis zu drei Marihuana-Pflanzen zuhause erlaubt. Auch haben sich insoweit die alten …“ Weiterlesen
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03.04.2024 Rechtsanwalt Johannes Richard„… Auspuffanlagen. Dies kann eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a StVG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 4 EU-Typ-BV sein. In der Anhörung des Kraftfahrt-Bundesamtes wird Bezug genommen …“ Weiterlesen
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07.04.2024 Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa„… Aufenthalt im Bundesgebiet) pro Kalendermonat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergeben. § 36 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig …“ Weiterlesen
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02.04.2024 Rechtsanwalt Christoph Schönhofer„… oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, bestimmt sich wie folgt: Ordnungswidrigkeit: Besitz von mehr als 50 bis einschließlich 60 Gramm Cannabis in der Wohnung Besitz von mehr als 25 bis einschließlich 30 Gramm …“ Weiterlesen
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01.04.2024 Rechtsanwalt Alexander Engelhard„… (KWG). Hierbei handelt es sich auch um keine Ordnungswidrigkeit oder um ein sonstiges Kavaliersdelikt, sondern um einen schwerwiegenden Verstoß gegen geltendes deutsches Recht. Dies hat verschiedenste …“ Weiterlesen
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31.03.2024 Rechtsanwältin Sophia Glania„… handelt gemäß § 24a Absatz 2 StVG ordnungswidrig, wer unter Wirkung bestimmter berauschender Mittel im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn die Substanz im Blut …“ Weiterlesen
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31.03.2024 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… Straßenverkehrsgesetz (StVG): "Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines …berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.“ Der derzeit gültige Grenzwert liegt NOCH bei 1,0 Nanogramm …“ Weiterlesen
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31.03.2024 Rechtsanwalt Michael Böhler„… zu einer Freiheitsstrafe (z.B. bei Verursachung eines schweren Verkehrsunfalls mit Todesopfern) enden können. Ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 24a Abs. 2 StVG …“ Weiterlesen
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30.03.2024 Rechtsanwalt Gregor R. Steinhausen„… , dass zukünftig erhebliche Unsicherheit für Betroffene herrscht. Ähnlich einer Promillegrenze im Straßenverkehr wird zukünftig (!) davon Abstand genommen werden, dass es für eine Ordnungswidrigkeit …“ Weiterlesen
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30.03.2024 Rechtsanwalt Max Matusewicz„… eine Ordnungswidrigkeit mit den oben genannten Konsequenzen (Geldbuße, Punkte, Fahrverbot, MPU) gegeben sein. Q&A: Q: Wie komme ich legal an Cannabis? A: Grundsätzlich ist das über …“ Weiterlesen
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29.03.2024 Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang„… man besitzen? Außerhalb seiner Wohnung darf man bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen. Wer mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm Cannabis besitzt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit …“ Weiterlesen
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28.03.2024 Rechtsanwalt Sergej Rogal„… auf eine verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigung hinweist. Eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 StVG wird gegenwärtig bereits bei einer Konzentration von 1,0 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC …“ Weiterlesen
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28.03.2024 Rechtsanwalt Dr. Michael Hoog„… nachgewiesen wird, liegt (ohne Ausfallerscheinungen) mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor. Es drohen im weniger schlimmen Fall 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot . Bei höheren …“ Weiterlesen
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28.03.2024 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Wer dort mit maximal 5 Gramm mehr erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab mehr als 30 Gramm ist der Besitz strafbar. Zu Hause sind pro Erwachsenen bis zu 50 Gramm erlaubt sowie maximal drei …“ Weiterlesen