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Ordnungswidrigkeitenrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

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Ordnungswidrigkeitenrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) stellt die wichtigste gesetzliche Grundlage für Behörden (z. B. Verwaltungsbehörden) zur Geltendmachung von Bußgeldern dar.
  • Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann auch lediglich eine Verwarnung ausgesprochen werden.
  • Geringfügige Gesetzesverstöße nennt man Ordnungswidrigkeiten. Wann diese vorliegen, regeln speziellere Gesetze und Verordnungen.
  • Neben allgemeinen Vorschriften enthält das Gesetz auch eine Übersicht des Bußgeldverfahrens sowie eine Aufstellung einzelner Ordnungswidrigkeiten.
  • Da das Ordnungswidrigkeitenrecht eng mit dem Strafrecht verbunden ist, wird es oft als „kleiner Bruder des Strafrechts“ betitelt.

Was wird im Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt?

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, bei der als Sanktion eine Verwarnung oder Geldbuße vorgesehen ist. Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht sind daher keine Straftaten, die meistens eine Strafe (meist Geld- oder Freiheitsstrafe) zur Folge haben.

Es gibt viele Beispiele für Ordnungswidrigkeiten, die bekanntesten sind:

  • Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße)
  • Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften (z. B. Verletzung der Meldepflicht)
  • Verstöße gegen das Abfallrecht (z. B. unsachgemäße Entsorgung von Abfällen)
  • Verstöße im Gewerberecht (z. B. Nichtanmeldung eines Gewerbes)
  • Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (z. B. Lärmbelästigung)

Im Regelfall wird im Ordnungswidrigkeitenrecht eine Geldbuße verhängt, außer es handelt sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. In solchen Fällen kann auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden und ggf. droht zusätzlich ein Eintrag (Strafpunkte) in das Fahreignungsregister in Flensburg.

Die Strafbarkeit von juristischen Personen, also Unternehmen, ist im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht möglich, da sie als handlungs- und schuldunfähig gelten. Allerdings können die für das Unternehmen handelnden Personen, z. B. der Vorstand, Aufsichtsrat, Betriebsrat, Mietarbeiter, rechtlich belangt werden.

Wie werden Ordnungswidrigkeiten geahndet?

Bei der Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gilt das Opportunitätsprinzip, d. h. die Verfolgung liegt im Ermessen der Behörde. Liegt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit vor, wird gegen den Betroffenen meistens ein Verwarnungsgeld erhoben.

Bei anderen Ordnungswidrigkeiten erhält der Betroffene einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann er innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Hiernach wird das Verfahren von der Verwaltungsbehörde über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Verhandlung abgegeben. Das Gericht bestimmt einen Termin zur Verhandlung, in der der Sachverhalt durch Beweisaufnahme geklärt und rechtlich bewertet wird.

Foto(s): ©Pexels/Dids

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