Outlets.de (IContent GmbH) - Das 2. Vertragsjahr

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Über die Seite outlets.de wurde in den letzten Monaten in sämtlichen Medien umfassend berichtet.

Nunmehr werden durch die IContent GmbH (Betreiber der Plattform outlets.de Rechnungen bzw. Mahnungen für das angeblich zweite Vertragsjahr versendet. Im Gegensatz zu den 2010 versandten Rechnungen sollen die Zahlungen nunmehr an eine ProPayment GmbH geleistet werden. Insoweit wird eine Abtretung der (fraglichen) Forderung behauptet.

Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen automatisierten Vorgang handelt. Wie in der Vergangenheit, sind auch die aktuellen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nicht unterzeichnet. Erneut wird der Versuch unternommen, betroffene Verbraucher unter Druck zu setzen. Dies betrifft vor allem diejenigen Verbraucher, die aus Angst bereits für das erste Jahr Zahlungen geleistet haben.

Weshalb die IContent GmbH Rechnungen für ein zweites Vertragsjahr versendet, ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IContent GmbH. Darin ist der Hinweis enthalten, dass ein Vertragsabschluss für die Dauer von 24 Monaten erfolgt sei. Aus den für das erste Vertragsjahr versandten Rechnungen ergibt sich dies jedoch nicht eindeutig. In diesen Rechnungen ist lediglich aufgeführt: „12 Monatszugang für www.outlets.de".

Voraussetzung für eine Vertragsdauer von 24 Monaten ist jedoch, dass es zu einem wirksamen Vertragsabschluss gekommen ist. Dies ist jedoch sehr fraglich. So hat das Landgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 17.06.2010 (Az. 2-03 O 556/09) ausgeführt, dass die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Seite outlets.de für einen Verbraucher nicht hinreichend erkennbar ist.

Wir vertreten bereits deutschlandweit ein Vielzahl von Mandanten gegen die IContent GmbH. Bislang mussten unsere Mandanten keine Zahlungen an die IContent GmbH leisten. Wichtig ist, dass das behauptete Vertragsverhältnis höchst vorsorglich nachweisbar gekündigt wird und die behauptete Forderung zurückgewiesen wird. Mit Hilfe eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens kann dies rechtsicher erfolgen. Die Rechtsanwaltskosten hierfür sind grundsätzlich geringer als die von der Gegenseite geforderten 96,00 €.

Haben Sie ebenfalls eine Rechnung erhalten? Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter 0371 433 111 0 oder unter info@schulze-greif.de.


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