P & R - Skandal: Landgericht Krefeld verurteilt Vermittler zu Schadensersatz

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Krefeld hat mit aktuellem Urteil vom 4. Juni 2020, Az. 3 O 88/19 einen Finanzvermittler wegen einer Anlage in die P & R Container zum Schadensersatz in Höhe von über 24.000 € verurteilt.

Insolvenz der P & R

Der von Rechtsanwalt Johannes Goetz von der Kanzlei Klamert & Partner PartG mbB vertretene Anleger kannte den Finanzvermittler seit dem Jahr 1993 und vertraute ihm. Auf dessen Empfehlung kaufte daher im Jahr 2015 mehrere Container von der P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH. Der Vertrag sollte 5 Jahre laufen, dann sollte der Anleger die Container an die P & R zurück verkaufen können. Mit der Insolvenz der P & R Gruppe im Jahr 2018 war der Anleger jedoch mit dem Totalverlust seines investierten Geldes konfrontiert.

Aufklärungspflicht über Risiken

Anleger sind über für ihre Anlageentscheidung bedeutsame Umständen wahrheitsgemäß, richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteile vom 9. Mai 2000 - XI ZR 159/99 und vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05). Das Landgericht Krefeld stellte fest, dass der Finanzvermittler den Anleger nicht vollumfänglich und wahrheitsgemäß auf sämtliche Risiken der Anlage in die P & R GmbHs hingewiesen hatte. So hätte der Finanzvermittler den Anleger unter anderem darauf hinweisen müssen, dass er mit der Anlage in die P & R nicht nur den vollständigen Verlust seines investierten Geldes riskierte, sondern darüber hinaus auch sein Privatvermögen in Gefahr brachte. Das maximale Risiko, das Anleger bei der Investition in die P & R eingehen, stellt daher die Privatinsolvenz des Anlegers dar, wie das Landgericht Krefeld zutreffend feststellt.

Haftung mit dem Privatvermögen

Als Eigentümer der Container übernahm der Anleger nämlich die Haftung für eventuelle Kosten. Auch die hierfür angeblich bestehenden Versicherungen deckten die Kosten nicht in allen Fällen ab, so das Landgericht Krefeld. Hätte der Anleger dieses und weitere Risiken gekannt, hätte er sein Geld nicht in die P & R investiert, so das Gericht weiter. Der Beklagte Finanzvermittler muss dem Anleger daher die investierte Summe zurückzahlen und ihn außerdem von möglichen Rückforderungen des Insolvenzverwalters freihalten.

Urteil übertragbar

Das Urteil ist wegen der gleichartigen Gestaltung der Kauf- und Verwaltungsverträge der P & R GmbHs übertragbar. Rechtsanwalt Johannes Goetz von der Kanzlei Klamert & Partner PartG mbB steht Geschädigten P & R-Anlegern für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.

Foto(s): Creative Commons


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Goetz

Beiträge zum Thema