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Patentrecherche - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Patentrecherche - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Die Patentrecherche ist die Grundvoraussetzung für die Ideenentwicklung sowie für eine erfolgreiche Patentanmeldung.
  • Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bietet in Form von Datenbanken verschiedene Recherchemöglichkeiten an.
  • Die beiden Datenbanken DPMAregister und DEPATISnet, die das Deutsche Patent- und Markenamt zur Verfügung stellt, können online und kostenlos zur Patentrecherche genutzt werden.
  • Nicht jede Erfindung kann patentiert werden. Sie muss eine technische Entwicklung sein – beispielsweise aus den Gebieten Physik, Elektrotechnik, IT-Technik oder Lebensmitteltechnik.
  • Gemälde, Spiele oder auch reine Entdeckungen können hingegen nicht patentiert werden.
  • Beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgt die Patentanmeldung. Die Prüfung der Anmeldung kann bis zu zwei Jahre dauern.
  • Nach einer erfolgreichen Patentanmeldung ist die Erfindung bis zu 20 Jahre mit dem Patent geschützt.

Was ist unter einem Patent zu verstehen?

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht an einer Entwicklung. Durch Zuteilung eines Patents wird dem Inhaber das alleinige Nutzungsrecht daran zugesichert. Mit einem Patent kann eine technische Erfindung geschützt werden, die sowohl neu als auch gewerblich nutzbar ist. Außerdem zeichnet das Patent aus, dass es noch nicht zum bisherigen Stand der Technik gehört.

Der Zweck eines Patents besteht darin, die Entwicklung vor einer unerlaubten Nachahmung oder sonstigen Verwertung zu schützen. Der Erfinder besitzt somit das alleinige Nutzungsrecht an seiner Erfindung.

Was bedeutet Patentrecherche?

Die Patentrecherche ist die Hauptvoraussetzung für eine Ideenentwicklung sowie für eine erfolgreiche Patentanmeldung. Im Rahmen der Patentrecherche kann die Person, die ihre Erfindung patentieren lassen möchte, erfahren, ob diese patentfähig ist.

Welche Erfindungen können patentiert werden?

Nicht jede Erfindung kann als Patent angemeldet werden. Sie muss zwingend als eine technische Entwicklung gelten. Erfindungen, die unter anderem folgenden technischen Gebieten bzw. Feldern angehören, sind zulässig:

  • Lebensmitteltechnik
  • Physik
  • IT-Technik
  • Mechanik
  • Elektrotechnik

Reine Entdeckungen, Spiele, Skulpturen oder auch wissenschaftliche Theorien können hingegen nicht patentiert werden.

Ausschlaggebend für die Möglichkeit der Patenterteilung ist auch, dass es sich bei der Erfindung um eine tatsächliche Neuentwicklung handelt. Bloße Abwandlungen oder unwesentliche Weiterentwicklungen genießen keinen eigenen Schutz.

Welche Rechercheangebote gibt es?

Das Deutsche Patent- und Markenamt – kurz DPMA – bietet verschiedene Recherchemöglichkeiten an. Hierbei sind Datenbanken die Instrumente der Recherche.

Das DPMA verfügt über insgesamt zwei Datenbanken, die online ohne jegliche Kosten zur Patentrecherche genutzt werden können:

  • DPMAregister
  • DEPATISnet

DPMAregister

Der Datenbestand des DPMAregister umfasst

  • Patente
  • Gebrauchsmuster
  • Designs
  • Marken

Im DPMAregister sind zudem die vollständigen Rechts- und Verfahrensdaten zu jedem einzelnen Schutzrecht enthalten, wie zum Beispiel:

  • der Inhaber bzw. der Anmelder
  • wann das Schutzrecht erteilt wurde
  • ob das Schutzrecht noch gültig ist

Darüber hinaus kann über dieses Register die elektronische Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren durchgeführt werden. Des Weiteren kann der Schriftverkehr zwischen dem Anmelder und dem DPMA eingesehen werden.

DEPATISnet

DEPATISnet ist das amtsinterne Dokumentenarchiv. Es bietet die Möglichkeit, kostenlos nach über 80 Millionen Patentveröffentlichungen aus rund 100 Staaten bezüglich des Stands der Technik zu recherchieren. Mithilfe von DEPATISnet kann in verschiedenen deutschen Patentdokumenten seit 1877 sowie in Dokumenten anderer Patentämter und Organisationen gesucht werden.

Mittels DEPATISnet können fünf Recherchevarianten angewendet werden:

  • Einsteigerrecherche – hier sind die wichtigsten Suchkriterien verfügbar
  • Expertenrecherche – komplexe Anfragen können formuliert werden
  • IKOFAX-Recherche – die Recherchen können in der internationalen Suchsprache formuliert werden
  • Patentfamilienrecherche – hier kann nach Patentfamilien, das bedeutet, eine Gruppe von Patentdokumenten, recherchiert werden
  • PIZ-Unterstützung – ein Patentinformationszentrum erhält die Anfrage der recherchierenden Person

Neben den beiden Datenbanken kann darüber hinaus an den Standorten des DPMA in Berlin, München und Jena eine persönliche Beratung durch fachkundige Mitarbeiter in Anspruch genommen werden.

Wie ist bei der Patentrecherche vorzugehen?

Es gibt verschiedene Vorgehensweisen der Patentrecherche:

  • Es kann nach Stichworten recherchiert werden.
  • Nutzer können nach Fachgebiet suchen.
  • Liegt eine Patentnummer vor, kann diese für die Recherche herangezogen werden.
  • Es kann nach Patenten eines bestimmten Unternehmens oder nach dem Erfinder gesucht werden.

Wie läuft eine Patentanmeldung ab?

Der Erfinder muss sich mit seiner Erfindung an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden. Hierzu muss er das Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents“ herunterladen und ausfüllen. Zusammen mit dem Antrag sollte er darüber hinaus eine Beschreibung der Erfindung, seine Patentansprüche, Zeichnungen der Erfindung, eine Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale bezüglich seiner Erfindung sowie die Benennung des Erfinders beim DPMA einreichen.

Der Erfinder hat die Möglichkeit, zusätzlich zur Patentanmeldung einen Rechercheantrag nach § 43 Patentgesetz (PatG) zu stellen. Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft kostenpflichtig die Schutzfähigkeit der angemeldeten Erfindung. Darüber hinaus erstellt das DPMA einen Recherchebericht, in dem die Dokumente aufgelistet sind, die für die Überprüfung der Patentfähigkeit der Erfindung wichtig sein können. Die Gebühr für den Rechercheantrag beim DPMA beläuft sich auf ungefähr 300 Euro.

Die Prüfung der Patentanmeldung kann bis zu zwei Jahre dauern. War die Überprüfung der Unterlagen erfolgreich, werden die Angaben eineinhalb Jahre nach der Patentanmeldung in einer sogenannten Offenlegungsschrift publiziert.

Damit der Erfinder letztlich auch der Patentinhaber ist, muss er einen zusätzlichen Prüfantrag stellen. Ein Fachmann des Deutschen Patent- und Markenamts führt anschließend eine Sachprüfung durch.

Bei einer erfolgreichen Sachprüfung wird vonseiten der DPMA die Patenterteilung und die Patentschrift veröffentlicht. Der Patentinhaber verfügt ab diesem Zeitpunkt über alle Rechte bezüglich seines Patents.

Die Erfindung ist grundsätzlich bis zu 20 Jahre mit dem Patent geschützt.

Foto(s): ©Pexels/Mikhail Nilov

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