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Patentrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit

Ein Patent dient dazu, technische Erfindungen durch die Registrierung bei einem Patentamt vor Plagiaten zu schützen. Diese Möglichkeit steht nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen offen. Die rechtliche Grundlage für Patente ist das Patentgesetz (PatG). Was genau ist durch das Patentrecht erfasst und welche Rechte haben Patentinhaber?

Die wichtigsten Fakten

  • Ein Patentinhaber erhält das alleinige Nutzungsrecht an seiner Entwicklung.
  • Um Patentschutz zu erlangen, müssen Sie eine Patentanmeldung beim zuständigen Amt vornehmen.
  • Für ein nationales Patent in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig.
  • Nicht jede Erfindung ist patentierbar. Sie muss unter anderem eine technische Neuheit darstellen und vermarktbar sein.

Was versteht man unter Patentrecht?

Das Patentrecht regelt den Schutz innovativer Erfindungen. Man bezeichnet es als Verbietungsrecht, weil es Dritten untersagt, eine geschützte Erfindung zu benutzen oder zu kopieren. Nur der Inhaber des Patents hat das Recht, seine Erfindung herzustellen und mit ihr Handel zu treiben.

Im deutschen Rechtssystem gehört das Patentrecht zum Privatrecht, das die rechtlichen Beziehungen von Bürger zu Bürger regelt. Es ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes, in dem die Rechte und Pflichten von Unternehmern festgelegt werden.

Welche Funktion hat ein Patent?

Wer ein Patent anmeldet, erhält für einen beschränkten Zeitraum das alleinige Nutzungsrecht an einer Erfindung. Dieses Recht wird oft als Nutzungsmonopol bezeichnet. Der Patentinhaber hat allerdings die Möglichkeit, bestimmte Nutzungsrechte an seinem Patent auf Dritte zu übertragen, indem er Lizenzverträge mit ihnen abschließt.

Der Patentschutz setzt die Registrierung bei einem Patentamt voraus. Nach einer erfolgreichen Patentanmeldung ist das Patent für maximal 20 Jahre geschützt.

Welche Erfindungen können als Patent angemeldet werden?

Eine patentierbare Erfindung

  • muss eine technische Entwicklung sein.
  • muss eine technische Neuheit darstellen.
  • muss gewerblich genutzt werden können.

Ist auch nur eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kommt eine Patentierung nicht infrage. Zulässige technische Gebiete sind unter anderem IT-Technik, Mechanik, Kfz-Technik, Lebensmitteltechnik und Haushaltsgeräte.

Was gilt im Patentrecht als nicht patentierbar?

Grundsätzlich nicht patentierbar sind unter anderem wissenschaftliche Verfahren und Konzepte, bloße Entdeckungen, Spiele sowie Skulpturen und Gemälde. Auch Erfindungen, die gegen die guten Sitten verstoßen – wie etwa Automaten für verbotene Glücksspiele –, sind nicht patentierbar.

So läuft die Patentanmeldung für ein deutsches Patent ab

Möchten Sie Ihre Erfindung in Deutschland patentieren lassen, müssen Sie das Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007)“ ausfüllen und an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) senden. Das ist auch mithilfe eines Online-Formulars möglich. Hierbei müssen Sie folgende Angaben einreichen:

  • die Beschreibung Ihrer Erfindung Ihre Patentansprüche
  • technische Zeichnungen, die Ihre Erfindung grafisch darstellen
  • eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte Ihrer Erfindung die Benennung des Erfinders

Beim Ausfüllen müssen Sie die „Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt“ genau beachten. Die Prüfung Ihrer Patentanmeldung kann bis zu zwei Jahre dauern.

Das muss die Beschreibung der Erfindung beinhalten

Die Beschreibung Ihrer Entwicklung sollte möglichst ausführlich formuliert sein. Ein Fachmann in der Branche, in der Ihre Erfindung eingesetzt werden soll, muss in der Lage sein, Ihre Erfindung anhand Ihrer Angaben herzustellen. Erläutern Sie das Prinzip, auf dem sie basiert, und ihre Vorteile.

Das müssen die Patentansprüche beinhalten

Hierbei handelt es sich um die Rechte oder Ansprüche, die Ihnen aus Ihrem Patent heraus zustehen sollen. Nennen und beschreiben Sie die Merkmale, für die Sie Patentschutz beantragen möchten. Zählen Sie jedes Merkmal Ihres Patents, das geschützt werden soll, einzeln auf und beschreiben Sie es detailliert.

Das müssen die Zeichnungen beinhalten

Sorgen Sie bei den beigelegten Zeichnungen für ein klares, stimmiges Erscheinungsbild. Es sollte deutlich zu erkennen sein, wie die wichtigsten Merkmale zusammenspielen, und zusammen das Funktionsprinzip Ihrer Erfindung ergeben. Benutzen Sie hierfür ausschließlich technische Zeichnungen. Fotos und handgezeichnete Grafiken werden nicht akzeptiert.

Das muss die Zusammenfassung beinhalten

Die Zusammenfassung der Patentanmeldung dient dazu, einen kurzen Überblick über die wichtigsten Details der Erfindung zu geben. Sie muss einen Kurztext enthalten, der das technische Gebiet der Erfindung erläutert und deutlich macht, zur Lösung welchen technischen Problems sie beiträgt.

Das muss die Erfinderbenennung beinhalten

Geben Sie hier alle Erfinder an, die an der Erfindung beteiligt waren. Diese Angabe können Sie auch innerhalb von 15 Monaten nach dem Anmeldetag nachreichen. Beachten Sie: Wer hier nicht aufgeführt ist, wird vom Recht am Patent ausgeschlossen.

Auch eine europäische oder internationale Patentanmeldung ist möglich

Ein Patentschutz auf europäischer oder internationaler Ebene kann ebenfalls sinnvoll sein. Für Anmeldungen in Europa ist das europäische Patentamt in München, Den Haag, Berlin, Wien und Brüssel zuständig. Möchten Sie ein Patent außerhalb Europas anmelden, müssen Sie sich an die World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf wenden.

Foto(s): ©Pixabay/TeroVesalainen

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