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Pausenregelung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Pausenregelung - was Sie wissen und beachten müssen!

Welche Pausenzeiten gelten für Arbeitnehmer?

Warum gibt es im Arbeitsrecht Pausen? Der Gesetzgeber hat im Rahmen entsprechender Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) festgelegt, dass durch regelmäßige Pausen eine dauerhafte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers sichergestellt werden soll. Festgelegt sind diese Pausen in § 4 ArbZG. Verbindliche Mindestpausenzeiten sind:

  • bei bis zu 6 Stunden Arbeitstätigkeit: keine Pause vorgeschrieben
  • 6 bis 9 Stunden Arbeitstätigkeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • mehr als 9 Stunden Arbeitstätigkeit: mindestens 45 Minuten Pause

Diese Ruhepausen können von den Mitarbeitern in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Wann sie die Pause nehmen, müssen sie mit ihrem Vorgesetzten absprechen. In den meisten Betrieben und Unternehmen gibt es entweder eine feste Pausenzeit, z. B. 12.30 Uhr. Oder es gibt ein flexibles Zeitfenster, z. B. von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, in der die Mitarbeiter die Pause nehmen dürfen. Auf jeden Fall müssen sie ihre erste Pause spätestens nach sechs Stunden durchgängiger Arbeit nehmen. Ist im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt, wird die Ruhepause für gewöhnlich nicht bezahlt.

Welche Ruhezeit gilt für Arbeitnehmer?

Neben der Pause während des Arbeitsalltages hat der Gesetzgeber auch die sogenannte Ruhezeit festgelegt. Diese Zeitspanne beginnt mit dem Ende der täglichen Arbeitszeit und endet mit dem Beginn der neuen täglichen Arbeitszeit. Gemäß § 5 ArbZG muss die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden betragen. In bestimmten Branchen darf die Ruhezeit bis zu einer Stunde verkürzt werden, etwa in Krankenhäusern, Verkehrsbetrieben, in der Landwirtschaft oder in Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Welche Regelungen gelten für jugendliche Arbeitnehmer?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Personen unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer/innen, als Auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen Verhältnis beschäftigt sind. Für sie gelten folgende Pausenzeiten:

  • bis 4,5 Stunden Arbeitstätigkeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • mehr als 6 Stunden Arbeitstätigkeit: mindestens 60 Minuten Pause

Die Pause muss in der Zeit zwischen einer Stunde vor Ende bzw. nach Beginn der Arbeitszeit genommen werden, sie darf also nicht an die dienstfreie Zeit herankommen. Darüber hinaus gilt eine Ruhezeit von 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen sowie eine Beschäftigung zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr. Ausnahmen gibt es für Betriebe mit Schichtbetrieb oder für Tätigkeiten in der Landwirtschaft, in Bäckereien und Konditoreien oder im Gastgewerbe. Ausnahmen können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen vereinbart werden.

Ruhepause oder Ruhezeit – was ist was?

Beide Begriffe haben eine Gemeinsamkeit – sie dienen der Regeneration des Arbeitnehmers und sollen zugleich Sicherheit und Gesundheit schützen. Die Ruhepause muss der Arbeitnehmer während der normalen Arbeit einlegen. Pausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Die Ruhezeit ist der Zeitraum zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang. Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die Ruhezeit 11 Stunden.                                                                           

Welche Pausenregelung gilt für (volljährige) Arbeitnehmer?

Die gesetzliche Grundlage für die Pausen bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dort ist geregelt, dass einem volljährigen Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden bis zu neun Stunden mindestens 30 Minuten Pause zustehen. Arbeitet der Mitarbeiter mehr als neun Stunden pro Tag, stehen ihm 45 Minuten Pause zu. Diese Pausen können in Zeitabschnitte von je 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeitnehmer sollten wissen, dass sie gesetzlich ohne Pause nicht länger als sechs Stunden hintereinander arbeiten dürfen.                                                                           

Welche Pausenregelung gilt für Jugendliche?

Für jugendliche Arbeitnehmer, die noch nicht volljährig sind, gelten andere Pausenzeiten. Wer zwischen 4,5 und 6 Stunden arbeitet, muss mindestens eine halbe Stunde Pause in diesem Zeitraum machen. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit muss eine gesetzliche Pause von mindestens 60 Minuten eingelegt werden (§ 11 JArbSchG). Länger als viereinhalb Stunden dürfen Jugendliche nicht ohne Pause beschäftigt werden. An Berufsschultagen, an denen der Jugendliche gemäß § 9 Abs. 2 JArbSchG noch in betriebliche Ausbildungsmaßnahmen einbezogen werden darf, muss der Arbeitgeber die viereinhalb Stunden einschließlich der Pausen anrechnen.

Was gilt bei Nebenjobs?

Übt der Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten aus, so gilt die Arbeitszeitregelung trotzdem. Das heißt, dass der Arbeitnehmer, auch wenn er direkt hintereinander mehrere Jobs besucht, nicht die Ruhezeiten unterschreiten darf. Er muss die 11-Stunden-Regel dabei beachten. Auch die Pausenzeiten können nicht dadurch umgangen werden, dass man von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle wechselt.

Was gilt für branchenspezifische Pausenzeiten?

Darüber hinaus gelten aber auch besondere Pausenregelungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Besonders wichtig sind die Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer. Diese werden durch Fahrpersonalgesetz und die entsprechende Fahrpersonalverordnung bestimmt.

LKW-Fahrer müssen die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden einhalten. Sie können sie aber auch in zwei Blöcke aufteilen, wobei sie sich insgesamt auf 12 Stunden verlängert. Drei Mal in der Woche darf die Ruhezeit auf minimal 9 Stunden verkürzt werden. Hierbei gilt wiederum eine Mindestwochenruhezeit von 45 Stunden bei einem arbeitsfreien Sonntag.

Als Pausenregelung gilt, dass nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Pause einzulegen ist. Diese kann auch in zwei Pausen von 15 und 30 Minuten aufgeteilt werden.

Foto(s): ©Pexels/Andrea Piacquadio

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