Pegasus Development AG insolvent - Anleihegläubiger sollten Schadensersatzansprüche prüfen

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Über das Vermögen der Pegasus Development AG mit Sitz in Chur, Schweiz, wurde am 9. Dezember 2020 das Konkursverfahren nach schweizerischem Recht eröffnet. Laut Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA können bis zum 26. Januar 2021 die Forderungen der Gläubiger angemeldet werden. Als Konkursliquidator wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Rebsamen aus Luzern eingesetzt. 


Nach einem Bericht der Stiftung Warentest vom 8. Dezember 2020 hat die in Frankfurt ansässige Pegasus Development GmbH über Telefonverkäufer riskante Wertpapiere der AG zu hohen Zinsen angeboten. Die Stiftung Warentest hat die beiden Gesellschaften auf ihre Warnliste gesetzt. 


Bereits am 9. November 2020 hatte die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – auf einen möglichen Verstoß der Pegasus Development GmbH gegen die Prospektpflicht hingewiesen. In der Mitteilung heißt es u.a.: 

„Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurden für die öffentlichen Angebote der Pegasus Development GmbH keine Prospekte veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.“ 


Zahlreichen Anlegern wurden durch die Pegasus Development GmbH Unternehmensanleihen an der Pegasus Development AG verkauft. Wenn dabei die gesetzlich vorgeschriebene Prospektpflicht nicht beachtet wurde, besteht für die Anleger, welche nunmehr mit erheblichen Verlusten ihrer Einlage rechnen müssen, die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Kapitalanlegern, auch bei Anlagen mit Auslandsbezug. Betroffene sollten sich durch einen Anwalt mit einschlägiger Expertise beraten lassen. Rechtsanwalt Dethloff bietet den Anleihegläubigern der Pegasus Development AG eine kostenfreie Ersteinschätzung zu den weiteren Handlungsmöglichkeiten an.



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