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Pfandrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten:

  • Pfandrechte werden zur Sicherung einer Forderung verwendet.
  • Es gibt gesetzliche und vertragliche Pfandrechte.
  • Wird die Forderung vollständig erfüllt, so erlischt das Pfandrecht automatisch, da es akzessorisch, also in seiner Höhe wie auch seinem Bestand von der Forderung abhängig ist.

Was ist ein Pfandrecht?

Ein Pfandrecht dient zur Sicherung der Forderung eines Gläubigers gegen seinen Schuldner und berechtigt ihn, den Pfandgegenstand bei Nichterfüllung der Forderung im Wege der Pfandverwertung zur Befriedigung seiner Forderung zu verwenden.

Welche Arten von Pfandrechten gibt es?

1. Gesetzliche Pfandrechte

Gesetzliche Pfandrechte entstehen unmittelbar kraft Gesetzes und sind unabhängig von einer vertraglichen Einigung. Hier sind einige Beispiele:

2. Vertragliches Pfandrecht

Aufgrund eines vertraglichen Pfandrechts hat ein Pfandgläubiger ein dingliches Verwertungsrecht an einer beweglichen Sache oder an einem Recht des Verpfänders zur Sicherung einer Forderung. Es wird auch als Faustpfandrecht bezeichnet (§§ 1204 ff. BGB). Es entsteht, wenn der Eigentümer dem Gläubiger eine bewegliche Sache übergibt und beide damit einverstanden sind, dass der Gläubiger das Pfandrecht an dieser Sache zur Sicherung einer Forderung hat. Da der Schuldner den Besitz an der Sache verliert, der Gläubiger sie dann sorgfältig aufbewahren muss und vor dem Pfändungsfall nicht benutzen kann, sind vertragliche Pfandrechte weitestgehend durch die Sicherungsübereignung ersetzt worden, bei der der Schuldner den Gegenstand zumindest selbst weiterverwenden kann.

3. Pfändungspfandrecht

Das Pfändungspfandrecht gem. § 804 entsteht dadurch, dass ein Gerichtsvollzieher einen Gegenstand pfändet. Es entsteht nicht an vorher bestimmten Gegenständen, sondern kraft Gesetzes und den Handlungen des Gerichtsvollziehers an Gegenständen, die er für verwertbar hält.

4. Grundpfandrechte

Mithilfe von Grundpfandrechten (z. B. Grundschuld, Hypothek) können Forderungen an unbeweglichen Sachen abgesichert werden, z. B. bei Immobilienkrediten. Sie entstehen durch die Einigung der Parteien und Eintragung im Grundbuch.

Wie werden gepfändete Sachen verwertet?

Gepfändete bewegliche Sachen werden im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung (§ 814 ZPO) verwertet. Grundstücke dagegen werden verwertet, indem sie zwangsversteigert werden.

Wann erlischt das Pfandrecht?

Wurde die Forderung erfüllt, so erlischt das Pfandrecht automatisch. Es ist also akzessorisch, d.h., von der Forderung abhängig. Das Gleiche gilt für Hypotheken an Grundstücken.


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