Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Pflegeversicherung!

Pflegeversicherung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Pflegeversicherung - was Sie wissen und beachten müssen!
  • Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung.
  • Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt und muss daher nicht extra abgeschlossen werden.
  • Eine private Pflegezusatzversicherung kann zustätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden.
  • Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Kinderlosenzuschlag muss vom Versicherten selbst getragen werden.

Was ist eine Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und dient zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Sind Sie bspw. aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen, übernimmt die Pflegeversicherung für Sie bestimmte Kosten. Die Pflegeversicherung bildet seit 1995 die fünfte Säule der Sozialversicherung. Seitdem sind auch die Leistungen im Versicherungsfall gesetzlich vorgeschrieben.

Wie schließt man eine Pflegeversicherung ab?

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt und muss daher nicht extra abgeschlossen werden. Sobald Sie also Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung werden, sind Sie automatisch bei der Pflegekasse versichert. Dies gilt auch für Mitversicherte wie Kinder oder Ehegatten, die über die Familienversicherung abgesichert sind. Eine private Pflegezusatzversicherung können Sie jedoch jederzeit selbst bei Ihrer gewünschten Versicherung abschließen. Diese übernimmt dann meist Kosten, die die reguläre Pflegeversicherung nicht abdeckt.

Wofür zahlt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung unterstützt Sie, wenn Sie pflegebedürftig werden. Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Sie immer einen Antrag auf die Einstufung in einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Diese beauftragt dann einen Gutachter und entscheidet innerhalb von 5 Wochen darüber, ob Ihnen Pflegeleistungen zustehen.

Je nach Pflegegrad erhalten Sie bestimmte Geld-, Sach- und Dienstleistungen.

  • Pflegegeld: 316 € bis 901 €
  • Pflegehilfsmittel: 40 €
    Pflegesachleistungen: 689 € bis 1995 €
  • Kurzzeitpflege: 1612 €
  • teilstationäre Pflege: 589 € bis 1995 €
  • vollstationäre Pflege: 125 € bis 2005 €

Übernimmt die Pflegeversicherung alle Kosten?

Nein. Die  Pflegeversicherung übernimmt nur die für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Leistungen.

Beispiel: Ist der Betroffene in Pflegegrad 5 eingestuft und benötigt eine vollstationäre Pflege, erhalten Sie von der Pflegeversicherung hierfür 2005 €. Oftmals kosten Pflegeheime jedoch mehr. Angenommen, das Pflegeheim des Betroffenen kostet 3500 € im Monat. Dann erhalten Sie 2005 € von der Pflegeversicherung – die Differenz müssen Sie selbst bezahlen.

Dennoch müssen Pflegebedürftige nicht ihr ganzes Vermögen für die Finanzierung der Pflege verwenden. Es darf ein “Schonvermögen” von 5000 € und die eigene Immobilie behalten werden, sofern diese einen angemessenen Wohnraum darstellt. Können Sie selbst den Restbetrag der Pflege nicht bezahlen, übernimmt das der Sozialhilfeträger – vorausgesetzt, es gibt keine nahestehenden Personen, die unterhaltspflichtig sein könnten (z. B. Eltern oder Kinder).

Um dies zu vermeiden, können Sie selbstverständlich jederzeit eine private Pflegezusatzversicherung zur regulären Pflegeversicherung abschließen.

Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?

Seit 2019 beträgt der Beitrag für gesetzlich Versicherte mit Kindern 3,05 % des beitragspflichtigen Entgelts. Diesen Betrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Anteilen. Dementsprechend zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 1,252 %. Versicherte über 23 und ohne Kinder zahlen einen Zuschlag von 0,25 %. Der Kinderlosenzuschlag muss vom Versicherten selbst getragen werden. Rentner müssen den Pflegeversicherungsbeitrag komplett selbst aufbringen.

Foto(s): ©Pexels/Matthias Zomer

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Pflegeversicherung?

Rechtstipps zu "Pflegeversicherung"