Plant der 1. FC Kaiserslautern die Insolvenz?

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FCK-Anleger Achtung!

In Zeiten von Corona ruht auch der Fußball. Für die Vereine, die vielfach so genannt werden, am Ende aber nichts anderes sind als Kapitalgesellschaften, bedeutet das immense wirtschaftliche Probleme. Groß ist die Abhängigkeit von TV-Geldern. Und diese fließen nur, wenn der Ball auch rollt.

Tut er das nicht, dann sieht es ziemlich rot aus in den Kassen der Fußballclubs. Für Clubs, wie den 1. FC Kaiserslautern, die ohnehin schon finanziell gebeutelt sind, deutet sich das ultimative Schreckensszenario an. Das Wort "Insolvenz" macht bereits die Runde. Verschiedene Medien berichteten darüber. Jüngster Auslöser, warum sich der 1. FCK nun aktiv damit beschäftigt, ist eine Corona-Ausnahmeregel der Deutschen Fußballliga (DFL). 

Normalerweise will die DFL Vereine zu wirtschaftlich solidem Handeln bewegen und bestraft schlechtes wirtschaften durch Punkteabzug in der Liga. Wird ein Insolvenzantrag gestellt, so werden normalerweise 9 Punkte abgezogen, der Gegenwert von drei gewonnen Spielen. Diese Sanktion ist nun in der Corona-Krise ausgesetzt.

Da nun die Konsequenz auf das sportliche abschneiden in der Liga ausbleibt, denkt man in Kaiserslautern offensichtlich darüber nach, sich über ein Insolvenzverfahren zu sanieren – Planinsolvenz heißt das Zauberwort. In diesem Fall wird ein Insolvenzplan aufgestellt und ein Weg aufgezeigt, wie die Gesellschaft sich entschulden kann. Dieser Weg wird dann gemeinsam mit den Gläubigern gegangen. Die Gesellschaft darf sich selbst weiter führen und wird nicht von einem Insolvenzverwalter übernommen, wie das üblicherweise in einem sogenannten Regelinsolvenzverfahren des Fall ist.

Beim FCK gibt es aber nicht nur ganz „normale“ Gläubiger wie Banken. In Kaiserslautern war man, was die Finanzierung angeht, kreativ geworden und hat sowohl mehrere Anleihen als auch Darlehen über die Crowdlending-Plattform Kapilendo ausgegeben. Die Investoren waren dabei meist die eigenen Fans und Investitionsbeträge eher gering im Vergleich zu anderen Anleihen.

Am Ende sind diejenigen, die sich über die Anleihen oder über das Crowdinvesting an der Finanzierung FCK beteiligt haben, Gläubiger wie viele andere in einem möglichen Insolvenzverfahren.

Hier gilt es nun die Interessen zu wahren.

Was die Anleihen angeht, so geltend die Regeln des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG). Dieses bietet die sinnvolle Möglichkeit, dass die Interessen aller Schuldverschreibungsgläubiger gleichgerichtet vertreten werden. Hierzu wird ein sogenannter gemeinsamer Vertreter gewählt, der dann gegenüber der Gesellschaft für die Belange der Anleihegläubiger eintritt. Eine Gläubigerversammlung, in der dann nun Anleihegläubiger teilnehmen dürfen, findet dafür statt und ein gemeinsamer Vertreter wird gewählt. Wenn es wirklich zur Insolvenz kommt, dann stellt dies einen empfehlenswerten Weg dar. 

Ein wenig anders ist es bei denjenigen die sich über ein Crowdinvesting bei Kapilendo an der Finanzierung des FCK beteiligt haben. Hierbei handelt sich nicht um Schuldverschreibung sondern um Darlehensverträge. Das Vertragswerk mit mit Kapilendo sieht vor, dass die Münchner Großkanzlei TaylorWessing die Anliegen der Darlehensgeber gemeinsam vertritt. Diese Vollmacht kann jedoch bei einer Insolvenz möglicherweise widerrufen werden. Welche Möglichkeit Anleger haben und nutzen sollten, bedarf einer Prüfung im einzelnen Fall. 

Es gilt jetzt abzuwarten, ob die Insolvenz wirklich kommt. Wenn dem so ist, dann bieten wir für FCK-Anleger an, deren Interessen in diesem Verfahren zu vertreten. 

Gerne können Sie bereits jetzt kostenfrei und unverbindlich Ihre Kontaktdaten bei uns hinterlegen; wir informieren Sie dann über notwendige und sinnvolle Schritte, wann es soweit ist und wie und in welcher Form diese anstehen.



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