P&R Container – drei Gesellschaften insolvent

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Am 19. März 2018 hat das Amtsgericht München die vorläufigen Insolvenzverfahren über drei Gesellschaften des Containeranbieters P&R eröffnet. „Für die Anleger bahnt sich ein finanzielles Desaster an“, befürchtet Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Nach eigenen Angaben hat die P&R-Gruppe rund 50.000 Anleger betreut, die ihr Geld in die Container-Direktinvestments gesteckt haben. Nach der Pleite könnte der finanzielle Schaden ein gigantisches Ausmaß erreichen. Von 3,5 Milliarden Euro ist die Rede. Betroffen von den Insolvenzen sind zunächst die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 726/18), die P&R Container Leasing GmbH (Az.: 1542 IN 727/18) und die P&R Gebraucht-Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 728/18). Der Insolvenzantrag für die Gesellschaften soll bereits am 15. März 2018 gestellt worden sein, das Amtsgericht München hat die vorläufigen Insolvenzverfahren am 19. März 2018 eröffnet und die vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Diese werden sich nun ein Bild über die Situation bei den insolventen Gesellschaften machen und prüfen, wie es weitergeht. Dabei werden sie natürlich auch die Interessen der Anleger beachten. „Inwieweit sich die Container weiter vermieten lassen oder ob sie zurückgekauft werden können, ist aber noch völlig offen. Anleger müssen sich aber auf finanzielle Verluste einstellen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Pleite hatte sich in den zurückliegenden Tagen bereits angedeutet, nachdem bekannt wurde, dass es zu Verzögerungen bei den Auszahlungen an die Anleger kommt und P&R den Vertrieb der aktuellen Angebote gestoppt hat. Zudem hatte sich der Marktführer für Container-Direktinvestments offenbar ohnehin schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden. Offenbar konnten die Container nicht im erforderlichen Maß an die Endkunden vermietet werden, sodass sich P&R in einer bedrohlichen Schieflage befand.

Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger erst anmelden, wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind. Bis dahin kann es aber noch dauern. „Aussagen zur Insolvenzmasse und damit zur Insolvenzquote für die Anleger können derzeit noch gar nicht getroffen werden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren vollauf befriedigt werden können“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Um den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten, können die Anleger aber weitere rechtliche Maßnahmen ergreifen. So können Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater und Vermittler geprüft werden. Rechtsanwalt Bernhardt: „Die Anleger hätten über die bestehenden Risiken bei Container-Direktinvestments aufgeklärt werden müssen. Und die sind beträchtlich. Wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/ 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller



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