P&R-Insolvenz – Immer neue Fragezeichen für die Anleger

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Wie seriös waren die Direktinvestments in P&R-Container? Nach der Insolvenz der deutschen P&R-Gesellschaften tauchen immer neue Fragezeichen auf. Zwar galt die P&R-Gruppe über viele Jahre hinweg als zuverlässiger Partner für die Anleger. Doch nun könnte sich herausstellen, dass die Anlegergelder nicht vollständig in neue Container investiert wurden.

Anleger konnten bei der P&R-Gruppe bekanntlich Container kaufen, die dann durch die P&R-Gesellschaften vermietet wurden. Im Gegenzug erhielten die Anleger Mietzahlungen und P&R verpflichtet sich, die Boxen am Ende der Laufzeit zurückzukaufen. Angesichts der schwierigen Marktlage wunderte man sich in Branchenkreisen schon länger, wie P&R das gestemmt hat, da die Rückkaufspreise am Markt im Grunde genommen überhaupt nicht zu erzielen waren. Im Zwischenbericht des vorläufigen Insolvenzverwalters heißt es auch, dass P&R in den Jahren 2016 und 2017 Container verkauft hat, um die Zahlungen an die Anleger zu realisieren. So entstand eine Unterdeckung, die letztlich wohl auch zur Insolvenz der verschiedenen P&R-Gesellschaften geführt hat.

Für den Finanzexperten Stefan Loipfinger (investmentcheck.de) ergibt sich nach einem Online-Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 7. Mai 2018 eine Finanzierungslücke. Da am Markt die Preise für die Container nachgegeben hatten, hätte P&R demnach zwei Container verkaufen müssen, um den Rückkauf eines Containers zu finanzieren. Folglich stellte sich die Frage, ob überhaupt noch alle Container vorhanden sind. Auch ein Blick in die Bilanzen werfe Fragen auf. Laut Jahresabschluss 2015 der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sei der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent gestiegen. Etwa zwei Drittel des Umsatzes ist auf Investitionen der Anleger zurückzuführen. Deren Geld hätte über die P&R Equipment & Finance mit Sitz in der Schweiz in neue Container investiert werden müssen. Hier zeigen die Bücher für den gleichen Zeitraum allerdings, dass deutlich weniger Container bestellt wurden als zuvor. Allerdings hatte P&R auch eine Tochterfirma in der Karibik, über die möglicherweise Container in einem größeren Volumen bestellt wurden. „Die Insolvenzverwaltung wird feststellen müssen, ob überhaupt alle Container vorhanden sind oder ob das Geld der Anleger möglicherweise auch für andere Zwecke verwendet wurde“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Eigentumsfrage lässt sich bei dem größten Teil der Container nicht klären, weil rund 90 Prozent der Anleger kein entsprechendes Zertifikat angefordert haben. „Das heißt, dass die Anleger keine Aussonderungsrechte an den Containern geltend machen können und diese in die Insolvenzmasse einfließen. Die Insolvenzmasse wird allerdings kaum ausreichen, um die Forderungen aller Investoren zu befriedigen. Sollte ein Teil der Container nur auf dem Papier existieren, würde das die Insolvenzmasse auch noch schmälern“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger erst geltend machen, wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind. Da aber auch dann mit erheblichen finanziellen Verlusten zu rechnen ist, können unabhängig vom Insolvenzverfahren auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. Diese können beispielsweise entstanden sein, wenn die Anlageberater und Vermittler nicht ausreichend über die bestehenden Risiken der Container-Investments aufgeklärt haben.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, um die Ansprüche betroffener Anleger zu bündeln und P&R-Opfer im Insolvenzverfahren zu betreuen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/ 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller



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