Prämiensparen: Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse eingereicht

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Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband am 01.07.2020 eine Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse eingeleitet. Hintergrund ist die bereits seit längerem aufgedeckte fehlerhafte Zinsanpassung bei den Sparverträgen Prämiensparen flexibel. Wie bereits in den sächsischen Musterfeststellungsklagen will die Verbraucherzentrale unter anderem gerichtlich klären lassen, welcher Referenzzins für die Berechnung der Sparverträge zu verwenden ist und wann die Verjährung von Zinsnachzahlungsansprüchen eintritt.

Anmeldung von Ansprüchen

Nach Prüfung der Formalien wird die Klage im Klageregister eingetragen, welches auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz einsehbar ist. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Eintragung möglich. Damit das Verfahren dann fortgesetzt werden kann, müssen sich innerhalb von zwei Monaten 50 betroffene Verbraucher im Klageregister eintragen. Die Anmeldung ist kostenfrei. Wenn betroffene Prämiensparer der Saalesparkasse an dem Verfahren teilnehmen wollen, muss die Eintragung bis spätestens zum Ablauf des Tages vor dem ersten Verhandlungstermin, den das Gericht ansetzt, erfolgen.

Vor- und Nachteile der Musterfeststellungsklage

Der wesentliche Vorteil einer Teilnahme am Musterfeststellungsverfahren ist, dass den Sparern hier zunächst keine Kosten für die Rechtsverfolgung entstehen. Mit der Eintragung im Klageregister ist zudem die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Gericht in einem Urteil zentrale Rechtsfragen für eine Vielzahl von Verbrauchern verbindlich regeln kann.

Die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage hat jedoch nicht nur Vorteile. Bei dieser Verfahrensart wird nicht abschließend über die Ansprüche des einzelnen Verbrauchers entschieden, ggf. muss er nach Abschluss des Verfahrens dennoch ein eigenes Klageverfahren zur Durchsetzung seiner Ansprüche führen. In diesem Verfahren müssen dann jedoch die im Musterfeststellungsverfahren getroffenen Entscheidungen berücksichtigt werden. Nur wenn sich die Verbraucherzentrale mit der Saalesparkasse auf einen Vergleich einigt und der Sparer nicht innerhalb von einem Monat aus diesem Vergleich austritt, werden mit dem Vergleich auch seine eigenen, individuellen Ansprüche abschließend geregelt.

Da anders als bei einem normalen Gerichtsverfahren der Verbraucher selbst nicht Kläger ist, sondern die Verbraucherzentrale hat er auch weniger Möglichkeiten Einfluss auf den Prozess zu nehmen. Beispielsweise kann er nur entscheiden, ob er an einem vereinbarten Vergleich teilnimmt oder nicht, ein individuelles Nachverhandeln ist ihm im Rahmen des Musterverfahrens nicht möglich.

Eine Besonderheit der Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen ist schließlich, dass diese immer nur in Bezug auf die jeweils verklagte Sparkasse gelten. Prämiensparer anderer Sparkassen haben nicht die Möglichkeit sich dem Verfahren gegen die Saalesparkasse anzuschließen und können auch nicht von der Bindungswirkung eines Urteils in diesem Verfahren profitieren.

Teilnahme an der Musterfeststellungsklage

Für Verbraucher mit einem Sparvertrag Prämiensparen flexibel, die das finanzielle Risiko eines Gerichtsprozesses selbst nicht tragen können oder wollen, stellt die Musterfeststellungsklage eine gute Möglichkeit dar, Ansprüche auf Zinsnachzahlungen gerichtlich geltend zu machen und bei einem Vergleich einen Teil der geltend gemachten Nachzahlungsansprüche realisieren zu können, ohne eigenes Kostenrisiko.

Sparer, die über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen oder das finanzielle Risiko eines Prozesses selbst tragen können, können ebenfalls auf einen Vergleich spekulieren, der ihren Vorstellungen entspricht. Tritt dieser Fall aber nicht ein oder endet das Musterfahren gegen die Saalesparkasse durch Urteil, werden diese Betroffenen im Nachgang ohnehin ein eigenes Klageverfahren anstrengen. Da der zentrale Vorteil der Musterfeststellungsklage – die Kostenfreiheit – hier weniger Entscheidungsrelevanz hat, dürften die Vorteile eines eigenständigen Klageverfahrens überwiegen.


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