Prämiensparen: Überprüfung Ihrer Zinsen

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Eine Vielzahl von Sparverträgen „Prämiensparen S-flexibel“ der Sparkassen Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Krefeld wurden in den vergangenen Monaten gekündigt.

Sparer nehmen dies nun zum Anlass, um sich mit diesem Sparprodukt erneut intensiver auseinander zu setzen. Neben der Laufzeit rücken auch Fragen um Zinszahlungen in den Fokus der Betrachtung.

Vertragsklausel zur flexiblen Zinsanpassung:

Die Verträge enthalten regelmäßig eine Klausel zur variablen Zinsanpassung. Ein variabler Grundzins- also ein Zins, der von der Bank an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt angepasst werden kann- ist für viele Verträge üblich.

Praktische Auswirkung der Klausel:

Die praktische Auswirkung dieser Klausel konnten die Sparer miterleben. In den letzen Jahren sind die Marktzinssätze erheblich gefallen. Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen sogar bis zu 0,01 bzw. 0,001 Prozent.

Durch solche Klauseln können die Kreditinstitute, Zinsanpassungen nach eigenem Ermessen vornehmen.

Für den Sparer besteht die Gefahr, zu wenig Zinsen erhalten zu haben. Hochgerechnet auf eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren kann dies zu beträchtlichen Zinseinbußen führen.

Rechtliche Anknüpfung:

Die vorstehend beschriebene Klausel ist rechtlich nicht zu beanstanden, sofern sie für den Sparer transparent ist. Der Sparer wird sich aus Wirtschaftlichkeitserwägungen nicht kurzfristig von diesem Sparprodukt lösen und auf andere Angebote mit höheren Zinsen umsteigen. Er hat daher ein schützenswertes Bedürfnis, die Zinsanpassungen seines Kreditinstitutes nachvollziehen zu können.

Rechtsprechung:

Dieses Bedürfnis hat auch der Bundesgerichtshof in seiner höchstrichterlichen Rechtsprechung bestätigt. Unter anderem entschied er im März 2017, Az. XI ZR 508/15, dass fehlende Transparenz zu der Rechtswidrigkeit dieser Klauseln führe.

Nach dem Bundesgerichtshof ist eine Zinsanpassung interessengerecht, wenn sie sich an Zinsen für vergleichbare, langfristige Spareinlagen orientiert. Als Maßstab können Vergleichszinssätze der Bundesbank dienen.

Handlungsmöglichkeit:

Auf der Grundlage eines individuell erstellten Zinsgutachtens kann überprüft werden, ob Sparern eine Nachforderung zusteht.

Basierend auf dem gutachterlichen Ergebnis können etwaige Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung geltend gemacht werden.

Bitte sprechen Sie uns an, wir erläutern den Sachstand und stimmen mit Ihnen gerne eine gemeinsame Vorgehensweise ab.



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