Preisangabenverordnung: Abmahnung der Kanzlei Dr. Ruhland, Renger & Poser für abc distribution GmbH

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Uns liegt in unserer Fachanwaltskanzlei aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Dr. Ruhland, Renger & Poser aus Görlitz vor, die im Auftrag der abc distribution GmbH ausgesprochen wurde. Gerügt wird ein angeblicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung auf eBay.

Unser Mandant soll laut Abmahnung, ebenso wie die abc distribution GmbH, über eBay als Verkäufer tätig sein. Zwischen der abc distribution GmbH und unserem Mandanten bestehe ein Wettbewerbsverhältnis. Bei der Durchsicht der Angebote unseres Mandanten sei der abc distribution GmbH aufgefallen, dass in einem Angebot die Vorgaben der Preisangabenverordung nicht erfüllt worden seien. Nach § 2 der Preisangabenverordnung ist vorgeschrieben, dass Unternehmer, die Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren in Fertigpackungen anbieten, neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben haben. Dagegen soll unser Mandant verstoßen haben. Bei dem Angebot von Leitungsmaterial soll er lediglich den Gesamtpreis, nicht aber den Preis pro Meter angegeben haben. Dieser angebliche Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sei zugleich Wettbewerbswidrig im Verhältnis zur abc distribution GmbH.  

Forderungen:

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung soll unser Mandant eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dabei handelt es sich um das rechtsverbindliche Versprechen, die angebliche Rechtsverletzung in Zukunft nicht erneut zu begehen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung müsste eine Vertragsstrafe an die abc distribution GmbH gezahlt werden. 

Außerdem soll unser Mandant die Abmahnkosten in Höhe von 480,20 € (berechnet nach einem Gegenstandswert von 5.001 €) erstatten.

Unsere Einschätzung und Rat an Betroffene:

Wir haben es hier mit einer klassischen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu tun. Ein angeblicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung war bereits Gegenstand zahlreicher Mandate in unserer Kanzlei. Gerade Verstöße gegen die Preisangabenverordnung stellen sich, insbesondere vor dem Hintergrund der möglicherweise fällig werdenden Vertragsstrafe, als erhebliches Risiko für die Zukunft dar. Insbesondere in diesen Fällen kann es daher je nach Abmahnadressat Sinn machen, über Alternativen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nachzudenken. Einzelheiten hängen aber natürlich von den genauen Einzelfallumständen und der genauen Konstellation ab. Diesbezüglich ist es jedenfalls sehr wichtig, dass Abgemahnte nicht auf eigene Faust handeln. Die bestehenden Vorteile, Chancen und Risiken sollten unbedingt zusammen mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz besprochen und abgeschätzt werden. Ein solcher ist auf dem Bereich des Wettbewerbsrechts hoch spezialisiert.

Verhaltenstipps:

Kanzleiinhaber und Fachanwalt (u.a.) für gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker hat wichtige Verhaltenstipps für Sie, wenn Sie ebenfalls abgemahnt wurden. Schauen Sie sich dazu gerne unser verlinktes Ratgebervideo an. 

Sie wurden abgemahnt? Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.  Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema