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Das Preisausschreiben – Fluch oder Segen?

  • 7 Minuten Lesezeit
Das Preisausschreiben – Fluch oder Segen?

Experten-Autor dieses Themas

Es kann so einfach sein: Sie lösen ein Rätsel oder beantworten eine Frage – und mit etwas Glück winken eine tolle Reise, ein neues Auto oder andere attraktive Sachpreise. Die Teilnahme an Preisausschreiben und Gewinnspielen ist weiterhin groß. Aber was genau ist ein Preisausschreiben?  

Ist es das Gleiche wie ein Gewinnspiel? Nein: Bei einem Gewinnspiel können Sie allein durch die bloße Teilnahme gewinnen, bei einem Preisausschreiben müssen Sie eine eigene Leistung erbringen, wie beispielsweise das Lösen eines Rätsels. 

Preisausschreiben unseriöser Anbieter

Anbieter von Preisausschreiben gibt es natürlich einige. Jedoch treiben leider auch sehr viele unseriöse Anbieter von vermeintlichen Preisausschreiben ihr Unwesen. So werden durch Ihre Teilnahme beispielsweise lediglich Ihre Daten gesammelt und weiterverkauft, was Sie als Teilnehmer dann anhand von vermehrter Werbung im Briefkasten oder in Ihrem E-Mail-Postfach feststellen können. Andere Anbieter von scheinbaren Preisausschreiben fordern zum Rückruf auf: damit sollen Sie meist Ihren Gewinn bestätigen. Hier sollten Sie aber besondere Vorsicht walten lassen: Oft versteckt sich hinter so einer Rückrufnummer eine Kostenfalle. Und auch wenn Gegenleistungen wie Bearbeitungsgebühren gefordert werden, sollten Sie hellhörig werden.  

Überprüfen Sie im Zweifelsfall immer die Adresse und das Impressum des Anbieters. Unseriöse Anbieter verwenden oft ein Postfach als Adresse. Das Impressum ist eine Pflichtangabe (§ 5 Telemediengesetz und § 55 Rundfunkstaatsvertrag). Zwar weichen die Pflichtangaben je nach Branche etwas voneinander ab, aber Angaben wie Name, Sitz, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse sollten leicht und schnell im Impressum auffindbar sein. Auch die Möglichkeit, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen, muss vorhanden sein. 

Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht und aktualisiert regelmäßig ihre „Übersicht der unseriösen Gewinnspiele“. Auch betrügerische Gewinnmitteilungen werden dort veröffentlicht. Wenn Sie Kenntnis von einem unseriösen Preisausschreiben oder Gewinnspiel haben, können Sie das ebenfalls dort melden. 

Wie kann man seriöse Preisausschreiben erkennen?

Grundsätzlich muss die Teilnahme an einem Preisausschreiben kostenlos sein, vor allem, wenn das Zufallsprinzip entscheidet. Kosten für eine Briefmarke oder einen Anruf in Höhe von maximal 0,50 € sind zulässig, jedoch darf kein „erheblicher entgeltlicher Einsatz” verlangt werden. Denn sonst könnte leicht die Grenze zum unerlaubten und strafbaren Glücksspiel überschritten werden. 

Doch wie erkennen Sie im Alltag, ob der Anbieter seriös tätig ist oder nicht? Das deutsche Telemediengesetz (TMG) § 6 besagt zum Thema „Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen“ unter anderem:

(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten: 

1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein. 

2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein. 

3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden. 

4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden. 

Hier noch einige Merkmale, die auf seriöse Anbieter von Preisausschreiben hinweisen

  • Allgemein bekanntes Unternehmen 

  • Der Firmensitz befindet sich in Deutschland. 

  • Teilnahmebedingungen: Diese sollten leicht zu finden sein. 

  • Datenschutzerklärung: Es sollte immer darauf geachtet werden, dass die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten direkt nach dem Gewinnspiel vernichtet werden und nur für die Kontaktaufnahme zur Gewinnbenachrichtigung kurzzeitig gespeichert werden. 

  • Auszufüllende Daten: Hier sollte es nur um die wichtigsten Daten wie Name, Adresse und E-Mail gehen. Andere Informationen wie Kontonummer oder Paypal-Daten sollten Sie keinesfalls angeben! 

  • Genaue Beschreibung des Gewinns 

  • Teilnahmezeitraum und Einsendeschluss 

  • Ablauf des Gewinnspiels 

  • Datum der Ziehung beziehungsweise Ermittlung des Gewinners 

  • Datum und Art der Gewinnbenachrichtigung 

Preisausschreiben und Kaffeefahrt

Die vorwiegend älteren Menschen unter uns bekamen oder bekommen Gewinnbenachrichtigungen vorwiegend per Brief. Als hübsches Glückwunschschreiben getarnt, heißt es dort etwa: „Ihr Gewinn wird Ihnen auf der Tagesfahrt XY übergeben.“ Die Freude ist oft groß, die Abzocke oft noch größer. Denn dabei handelt es sich sehr oft um die sogenannten Kaffeefahrten, auf denen meistens überteuerte Produkte an ahnungslose ältere Menschen verkauft werden. Von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht wissen die meisten nichts. Und so werden den vermeintlichen Gewinnern Heizdecken, Topf-Sets oder Nahrungsergänzungsmittel – teilweise sogar aggressiv – verkauft. 

Eine wichtige Information: Seit dem 28. Mai 2022 gibt es eine neue Fassung der Gewerbeordnung (GewO). Bei Kaffeefahrten spricht man übrigens auch von sogenannten Wanderlagern. Gemäß § 56a Absatz 4 heißt es nun:

„4) Der Veranstalter eines Wanderlagers hat sicherzustellen, dass in der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers folgende Informationen enthalten sind:

1. die Art der Ware oder Leistung, die im Rahmen des Wanderlagers vertrieben wird, 

2. der Ort des Wanderlagers, 

3. der Name des Veranstalters, die Anschrift, unter der er niedergelassen ist, sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Veranstalter ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse, und

4. in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer oder sonst gut wahrnehmbarer Form Informationen darüber, unter welchen Bedingungen dem Verbraucher bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht zusteht. In der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers dürfen unentgeltliche Zuwendungen in Form von Waren oder Leistungen einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen nicht angekündigt werden.“ 

Besonders die Informationen zum Widerrufsrecht müssen den Teilnehmern also nun „in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer oder sonst gut wahrnehmbarer Form“ verständlich gemacht werden. Verboten ist es nun auch, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Finanzdienstleistungen auf Kaffeefahrten anzubieten. Der Bußgeldrahmen für Verstöße dagegen (§ 145 GewO) wurde – meiner Meinung nach richtigerweise – von ehemals maximal 1000 € auf nunmehr 10.000 € erhöht. 

Preisausschreiben online

Eher das Gegenteil zu den vorgenannten „Kaffeefahrten“ sind wohl Preisausschreiben auf Facebook, Instagram & Co. „Um zu gewinnen, markiere einen Freund und schreibe in den Beitrag, wie ich heiße“ so oder so ähnlich heißt es vielfach in den sozialen Netzwerken bei diversen Gewinnspielen oder Preisausschreiben. Für die Veranstalter oft ein sicherer Weg, die Zahl der sogenannten Follower zu vergrößern und an sich zu binden. Aber natürlich gibt es für Preisausschreiben, die online veranstaltet werden, noch eine Menge anderer Anbieter wie Fernsehsender, größere und kleinere Supermarktketten usw. Hier muss immer klar zu erkennen sein, was mit Ihren Daten geschieht. 

Sollen Ihre Daten für Werbezwecke verwendet werden, muss eine gesonderte Einwilligung dafür erfolgen. Es muss klar zu sehen sein, welche Produkte, Dienstleistungen und Unternehmen Ihnen Werbung zukommen lassen werden. Schauen Sie immer genau, ob die Gewinnspiele auch tatsächlich von diesen Anbietern veranstaltet werden, auch hier gibt es viele Betrüger, die bekannte Namen oder Marken nutzen, um Ihre Daten zu sammeln und damit zu handeln, um Abos zu verkaufen oder auch, um Spam zu versenden. 

Hinweise für betrügerische Absichten sind

  • Auffällige Rechtschreibfehler in der E-Mail. 

  • Der Text ist ungewöhnlich formuliert. 

  • Das Impressum ist auffällig oder es fehlt gänzlich. 

  • Die Datenschutzerklärung fehlt. 

  • Die Absender-E-Mailadresse klingt komisch. 

  • Große Unternehmen führen nicht ungefragt Umfragen, Gewinnspiele oder Preisausschreiben durch. 

Preisausschreiben-Teilnehmer

Für unter 18-Jährige gelten besondere Bedingungen wie die Beachtung des Jugendschutzgesetzes sowie die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages (§§ 8a, 58) mit der entsprechend geltenden Gewinnspielsatzung der Länder. Grundsätzlich sind die Veranstalter aber frei in der Gestaltung ihrer Teilnahmebedingungen. Diese regeln die Details und den Ablauf des Preisausschreibens. Vieles ergibt sich auch aus dem „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG). Die Teilnahmebedingungen müssen für die Allgemeinheit leicht und klar verständlich sein. Ein Verstoß dagegen kann nicht nur zu einer kostenpflichtigen Abmahnung des Veranstalters führen, er kann sich damit sogar strafbar machen (§ 284 Strafgesetzbuch), was je nach Schwere auch mit einer mehrjährigen Haftstrafe enden kann. 

Preisausschreiben – Gewinn und Steuern

Das Beste zum Schluss: Bei Preisausschreiben ist die Versteuerung reine Glückssache. Das heißt: Die Gewinne von Preisausschreiben sind grundsätzlich steuerfrei. Für das Finanzamt ist der entscheidende Punkt dabei, ob für den Gewinn vorher eine Leistung erbracht werden musste. Entscheidet das Glück und nicht eine vorherige Leistung/eine Fähigkeit, bleiben Gewinne steuerfrei. Bestes Beispiel: Der Lottogewinn– dieser hat mit Können nichts zu tun, hier entscheidet das Zufallsprinzip über den Gewinn, und deshalb ist der Lottogewinn steuerfrei. 

Anders sieht es da schon wieder bei Pokerspielen aus. Gewinne aus der scheinbar professionellen Teilnahme an Pokerspielen – auch online – können der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Nachlesen können Sie dazu unter anderem das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. März 2021 (Az. 11 K 3030/15 E, G). Sind Sie sich unsicher, ob Sie einen Gewinn versteuern müssen? Eine rechtsverbindliche Aussage, gerade in unklaren oder ungewöhnlichen Fällen, kann im Zweifel Ihre Finanzbehörde treffen. 

Preisausschreiben sind ein legitimes, beliebtes und wirkungsvolles Marketinginstrument. Trotzdem sollten Sie dabei stets auch bedenken: Niemand möchte Ihnen einfach so etwas schenken, aber Sie verschenken mit Ihrer Teilnahme zumindest Ihre Daten. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Prostock-studio

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