Prokuraerteilung nach serbischem Recht

  • 1 Minuten Lesezeit

Sowohl im deutschen Recht als auch im serbischen Gesellschaftsgesetz stellt die Prokura eine geschäftliche Vollmacht dar, womit die Gesellschaft eine oder mehrere natürliche Personen (Prokuristen) bevollmächtigt, in ihrem Namen und auf ihre Rechnung die Rechtsgeschäfte abzuschließen und andere Rechtshandlungen vorzunehmen.

Die Prokura ist nicht übertragbar bzw. ein Prokurist kann die Vertretungsvollmacht auf eine andere Person nicht übertragen. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entscheidet der Geschäftsführer über die Prokuraerteilung. 

Die Beschränkungen der Prokura sind wie folgt geregelt

Ohne besondere Befugnis kann ein Prokurist:

  1. keine Rechtsgeschäfte abschließen und keine Rechtshandlungen bezüglich des Erwerbes, der Veräußerung oder der Belastung von Liegenschaften, Anteilen und Aktien vornehmen, die die Gesellschaft an anderen Rechtssubjekten hält;
  2. keine Verbindlichkeiten aus der Ausstellung von Wechseln und aus Haftungen übernehmen; 
  3. keine Darlehens- und Kreditverträge abschließen; 
  4. die Gesellschaft in den Gerichts- oder Schiedsverfahren nicht vertreten.

Alle anderen Beschränkungen einer Prokura haben keine Wirkung gegenüber Dritten. Die Befugnisse eines Prokuristen können durch Kollektivunterschrift des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft beschränkt werden (Artikel 38 des Gesellschaftsgesetzes).

Wenn es sich um die Haftung eines Prokuristen handelt, haftet er nur für den Schaden, den er der Gesellschaft durch die Überschreitung seiner Befugnisse zufügt.

Der Prokurist kann ohne besondere Befugnis weder als eine andere Vertragspartei auftreten noch in seinem Namen und auf seine Rechnung sowie in seinem Namen und auf die Rechnung einer anderen Person noch im Namen und auf die Rechnung einer anderen Person mit einer Gesellschaft Verträge abschließen.

Das Bestehen oder die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Prokuristen beeinflusst auf gar keine Art und Weise seine Ernennung. 

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen über die Prokuraerteilung nach serbischem Recht benötigen, so können Sie uns jederzeit direkt kontaktieren.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Valentina Stankovic geb. Momcilovic LL.M. Freiburg

Beiträge zum Thema