Promille-Radler

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Viele Autofahrer bevorzugen nach dem Alkoholgenuss ihr Fahrrad für den Heimweg in dem Irrglauben, sie könnten dann ohne weiteres auch nach erheblichem Alkoholkonsum die Rückfahrt antreten. Wer jedoch auf dem Fahrrad mit einer Alkoholisierung von 1,6 Promille angetroffen wird, wird regelmäßig mit einer Geldstrafe belegt, beim Ersttäter in Höhe eines monatlichen Nettoeinkommens. Der Führerschein wird in diesen Fällen nicht beschlagnahmt und es wird auch keine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt.

In der Praxis ordnet die Führerscheinbehörde jedoch regelmäßig die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, den sogenannten „Idiotentest". Wenn kein positives Attest vorgelegt wird, wird automatisch der Führerschein entzogen mit der Folge, dass das Führen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern im Straßenverkehr nicht mehr erlaubt ist.

Auch für alkoholisierte Radfahrer besteht im Straßenverkehr kein Freibrief!


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