RA S. mahnt im Auftrag der Como Sonderposten GmbH ab

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Aktuell liegen mir gleich mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Abmahnanwalts G. S. aus Berlin vor. Rechtsanwalt S. mahnt dieses Mal im Auftrag der Como-Sonderposten GmbH ab 

Wer ist der Abmahner?

Doe Como Sonderposten GmbH betreibt unter der URL https://www.como-1.de/ einen Onlineshop. Dort werden querbeet vielerlei Waren angeboten: Von Socken über Masken bis zu Bausteinen für Kinder.

Googelt man die Firma, so wird allerdings schnell klar wie sich die Como Sonderposten GmbH aktuell einen Namen macht: Mit Massenabmahnungen. 

Um was geht es?

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie keinen anklickbaren Link zur OS-Plattform in Ihrem eBay- Account vorhielten: der Abmahnklassiker. Die mir vorliegenden Abmahnungen sind inhaltlich fast identisch. 

Seit dem 09.01.2016 sind Onlinehändler verpflichtet, mittels eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen. 

Der Link lautet wie folgt: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Leider fehlt der Link immer noch in zahlreichen Onlineshops und auf der Verkaufsplattform eBay. Zudem wird nicht selten vergessen, dass der Link auch zwingend anklickbar sein muss. 

Bitte beachten Sie: 

Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten. Wenn Sie vorschnell und ohne Prüfung eine Unterlassungserklärung abgeben, binden Sie sich unter Umständen ein Leben lang. Bei künftigen Verstößen kann die Gegenseite zudem eine hohe Vertragsstrafe geltend machen. Das sind unter Umständen bis zu 5.000 € pro Verstoß und kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. 

Schaffen Sie also Chancengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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