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Räuberischer Diebstahl: Diese Strafen drohen!

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Räuberischer Diebstahl: Diese Strafen drohen!

Was ist ein räuberischer Diebstahl?

Einen räuberischen Diebstahl begeht, wer „bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten“. Dies ist in § 252 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Doch was bedeutet dieser Straftatbestand?  

Ein räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn der Täter 

  • bei einem Diebstahl mit der Beute auf frischer Tat betroffen wird, das heißt, bei der Begehung der Tat „erwischt“ wird, und 

  • der Täter gegen die auf ihn treffende Person Gewalt verübt oder Drohungen ausspricht, um im Besitz der Beute zu bleiben.  

Räuberischer Diebstahl: Beispiele

Das klassische Beispiel eines räuberischen Diebstahls ist der Ladendieb, der in einem Supermarkt mehrere Gegenstände in seine Jackentasche steckt, um diese zu klauen. Er passiert den Kassenbereich, ohne die Waren zu bezahlen, und wird hinter der Kasse vom Ladendetektiv, der die Tat über die Überwachungskamera beobachtet hat, angehalten. Der Ladendetektiv möchte den Täter festhalten und packt ihn am Arm. Um sich gegen die Festnahme durch den Detektiv zu wehren, stößt der Dieb den Detektiv zu Boden, um im Anschluss mit dem Diebesgut aus dem Supermarkt abzuhauen.  

Ein weiteres Beispiel ist der Einbrecher, der in die Wohnung seines Opfers einbricht, um Wertgegenstände zu stehlen. In der Wohnung verstaut er Schmuck und Bargeld, das er dort gefunden hat, in seiner mitgebrachten Tasche. Als er sich noch in der Wohnung befindet, kommt der Wohnungsbesitzer nach Hause. Der Täter versteckt sich hinter einer Tür und schlägt den Hausherrn mit einem Faustschlag nieder, als dieser den Raum betritt. Der Einbrecher flieht daraufhin mit der gesamten Beute aus der Wohnung.  

Welche Strafe steht auf räuberischen Diebstahl?

Wer einen räuberischen Diebstahl begeht, wird nach dem Strafgesetzbuch wie ein Räuber bestraft. Das bedeutet, dass die Strafe für einen (einfachen) räuberischen Diebstahl bei einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr liegt. Das Gericht kann daher Freiheitsstrafen von einem Jahr bis maximal 15 Jahren für einen räuberischen Diebstahl verhängen.  

Somit ist der räuberische Diebstahl ein Verbrechenstatbestand. Ein Verbrechen liegt dann vor, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für eine Straftat angedroht wird. 

Schwerer räuberischer Diebstahl 

Das Gesetz sieht für bestimmte Fälle des räuberischen Diebstahls härtere Strafen vor. Einer dieser Fälle ist der schwere räuberische Diebstahl. Dieser ist in § 252 in Verbindung mit § 250 StGB geregelt.  

Ein schwerer räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn  

  • der Täter bei der Begehung der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Ein Beispiel für einen schweren räuberischen Diebstahl ist der Ladendieb, der in einem Supermarkt mehrere Gegenstände klaut und dabei in seinem Rucksack ein Taschenmesser dabeihat. An der Kasse wird er vom Ladendetektiv angehalten, den der Täter zu Boden stößt und mit der Beute aus dem Supermarkt flieht. 

  • eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Einbrecher in das Haus seines Opfers einsteigt, um Wertgegenstände zu stehlen. Nachdem er die Wertsachen in seinen Taschen verstaut hat, kommt der Hausbesitzer überraschend nach Hause und erwischt den Einbrecher auf frischer Tat. Der Einbrecher fesselt den Hausherrn sodann mit Klebeband, das er auch über Nase und Mund des Opfers klebt. Im Anschluss flieht der Einbrecher mit der Beute. Das Opfer wird durch die Fesselung mit Klebeband über Mund und Nase in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht, da Unterversorgung mit Sauerstoff zu befürchten ist.  

Außerdem liegt ein schwerer räuberischer Diebstahl vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande agiert und die Tat unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht, das heißt, mindestens zwei Personen am Tatort zusammenwirken. Die Strafe für einen schweren räuberischen Diebstahl liegt bei einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren.  

Im Fall eines besonders schweren räuberischen Diebstahls sieht das Gesetz eine erhöhte Strafe von mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Ein besonders schwerer räuberischer Diebstahl ist erfüllt, wenn  

  • der Täter bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug nicht nur bei sich führt, sondern auch verwendet, zum Beispiel durch Drohen mit einer Pistole.  

  • der Täter als Mitglied einer Bande agiert, die Tat unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht und der Täter bei der Tatausführung eine Waffe dabeihat, zum Beispiel eine Pistole.  

  • der Täter eine andere Person bei der Tat körperlich schwer misshandelt, zum Beispiel viele Schläge und Tritte gegen den Kopf des Opfers. 

  • der Täter eine andere Person durch den räuberischen Diebstahl in Todesgefahr bringt, zum Beispiel durch das Stechen eines Messers in die Brust des Opfers. 

Räuberischer Diebstahl mit Waffen 

Das Gesetz sieht schwerere Strafen vor, wenn beim räuberischen Diebstahl Waffen im Spiel sind. Als Waffe gelten Schusswaffen und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, die Angriffsfähigkeit oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beeinträchtigen. 

Führt der Täter bei der Begehung des räuberischen Diebstahls eine Waffe bei sich, zum Beispiel, indem er eine Pistole in seinem Rucksack dabeihat, liegt ein schwerer räuberischer Diebstahl vor. Die Strafe für einen räuberischen Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe liegt bei mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe, das heißt, Gefängnis

Verwendet der Täter bei der Tatbegehung die Waffe, indem er zum Beispiel dem Opfer eine Schusswunde zufügt, liegt ein besonders schwerer räuberischer Diebstahl vor. Die Strafe hierfür liegt bei mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe. 

Räuberischer Diebstahl mit Todesfolge  

Das Gesetz sieht die höchste Strafe für den räuberischen Diebstahl mit Todesfolge gemäß § 252 in Verbindung mit § 251 StGB vor. Verursacht der Täter durch den räuberischen Diebstahl den Tod des Opfers, so liegt ein räuberischer Diebstahl mit Todesfolge vor. Es genügt, wenn der Täter leichtfertig handelt, er muss keine Absicht – das heißt Vorsatz – haben, das Opfer zu töten. Die Strafe für den räuberischen Diebstahl mit Todesfolge liegt bei mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe bis zur lebenslangen Freiheitsstrafe

Versuchter räuberischer Diebstahl 

Hat der Täter keinen Erfolg, das heißt, wenn es ihm nicht gelingt, die Beute durch Gewalt oder Drohung zu sichern, kommt er keineswegs ohne Strafe davon. Vielmehr liegt in einem solchen Fall ein versuchter räuberischer Diebstahl vor, der auch unter Strafe steht. Grundsätzlich kann die Strafe bei einem versuchten räuberischen Diebstahl aber vom Gericht gemildert werden. 

Raub und räuberischer Diebstahl: Was ist der Unterschied? 

Die Straftaten Raub und räuberischer Diebstahl sind sehr ähnlich. Das Gesetz sieht für beide Taten dieselben Strafen vor.  

Beim Raub werden Gewalt oder Drohungen angewendet, um dem Opfer eine Sache wegzunehmen. Im Unterschied dazu erfolgt die Gewalteinwirkung beziehungsweise Drohung beim räuberischen Diebstahl nicht zur Wegnahme der Beute, sondern erst nach der Wegnahme zur Sicherung der Beute. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Pixel-Shot

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