Recht auf Mietminderung bei Baulärm

  • 1 Minuten Lesezeit

Zu lauten Baulärm durch eine Baustelle Ihres Vermieters auf dem Nachbargrundstück müssen Sie grundsätzlich nicht einfach hinnehmen! In diesem Fall könnten Sie sogar das Recht auf eine Mietminderung haben, allerdings nur dann, wenn es sich nicht um öffentliche Bauarbeiten im Straßenverkehr oder auf dem Nachbargrundstück handelt.

 

Es muss sich um eine Baustelle handeln, auf der der Vermieter Bauherr ist. Führt lediglich ein Dritter auf dem Grundstück des Vermieters Bauarbeitern durch, zum Beispiel ein Umbau seines Hauses fällt dies nicht unter Baulärm des Vermieters. Auf öffentliche Baustellen hat der Vermieter grundsätzlich keinen Einfluss. Wenn es sich jedoch um eine Baustelle des Vermieters handelt, entsteht durch die Lärmemission ein Mietmangel, welcher nicht einfach so hingenommen werden muss. Oftmals versucht der Vermieter den Baulärm damit zu entschuldigen, der der von Ihm neu geschaffene Wohnraum dringend notwendig sein, dies ändert jedoch nichts an der Ausgangslage. Wie hoch die Mietminderung ist, wird im Einzelfall bestimmt und setzt sich meist daraus zusammen wie schwerwiegend die Lärmbelästigung ist. Nachdem die Bauarbeiten beendet sind, müssen Sie jedoch den alten Mietpreis wieder hinnehmen. 

 Quelle: LG Berlin (Zivilkammer 65), Urteil vom 30.10.2019 – Az. 65 S 99/19

Sie haben Probleme mit Baulärm auf dem Nachbargrundstück durch eine Baustelle Ihres Vermieters und möchten Ihre Möglichkeiten, wie Sie dagegen vorgehen können aufgezeigt bekommen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen.

Foto(s): Rechtsanwalt Kaufmann


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hermann Kaufmann

Beiträge zum Thema