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Recht für Fußballfans: Von A wie Anpfiff bis Z wie Zweikampf

  • 3 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Auch wenn die Feierlaune zur Fußballeuropameisterschaft bei vielen ungebrochen ist, kann manchmal rechtlicher Ärger drohen. Nicht nur auf dem Bolzplatz sollte „Fair Play statt Foul" das Motto für die Fangemeinde sein. Darum beantwortet das Redaktionsteam von anwalt.de die wichtigsten Rechtsfragen zum Fußballfest. So haben Fußballfans immer die richtige Taktik parat!

[image]Gilt zur EM die Nachtruhe?

Weil einige Spiele erst um 20.45 Uhr angepfiffen werden, kann es zu Konflikten mit der Einhaltung der Nachtruhe ab 22 Uhr kommen. Verfolgen Fußballfans die Spiele lautstark unter freiem Himmel droht der Anpfiff vom Nachbarn. Wird im heimischen Garten gefeiert, sollte die Fangemeinde zur Nachtzeit nach drinnen ziehen. Da es dieses Jahr bundesweit für öffentliche Veranstaltungen keine Ausnahmeregelung gibt, haben einige Bundesländer Ausnahmen für die Zeit der Fußball-EM beim Lärmschutz getroffen und Fußballfeiern teilweise bis 1 Uhr erlaubt. Aber das gilt leider nicht für alle Bundesländer. Hat die Kommune keine Ausnahmen für Gaststätten und Biergarten gemacht, bleibt Fußballfans nur noch, ein genehmigtes Public Viewing zu besuchen. Dort darf man das Spiel lautstark feiern.

Welche Gefahren drohen beim Public Viewing?

Leider ist die Fangemeinde nicht immer unter sich. Beim Public Viewing treiben sich zuweilen Betrüger und Trickdiebe herum. Die Torchancen der Langfinger kann der Fußballfan ganz einfach minimieren. Nimmt man zum Beispiel keine Wertgegenstände mit zum Spiel und verwahrt sein Geld in Brust- oder Gürtelbeuteln, ist die Abwehr gut aufgestellt. Wer Rucksack oder Tasche stets geschlossen und mit dem Reißverschluss zum Körper trägt, landet einen Volltreffer. Für Langfinger ist das eine sichere Abseitsfalle.

Was macht man in brenzligen Situationen?

Ob beim Gegner oder in den eigenen Reihen, manchmal trifft man beim Public Viewing auch auf Provokateure. Die sollte man ganz cool ausdribbeln und ihnen einen Knoten in die Beine spielen: einfach ins Leere laufen lassen. Gewaltbereite umläuft man besser weiträumig. Kann man der Auseinandersetzung nicht aus dem Weg gehen, sollte man als Mannschaft auftreten, andere Fans um Mithilfe bitten und Opfern helfen und den Notruf 110 wählen.

Was ist im Autocorso erlaubt?

Nach dem Spiel zieht es die Fangemeinde auf tausend Rädern zum Autocorso. Die Polizei drückt beim Hupkonzert bei angemeldeten Triumphfahrten schon einmal ein Auge zu. Trotzdem sollte man die Verkehrsregeln einhalten. Bei riskanten Fahrmanövern oder wenn man andere gefährdet, kassiert man schnell Rot. Zudem sollte man bei fahrenden Autos nicht auf dem Dach oder der Motorhaube sitzen. Und wer betrunken Autofährt, der muss nicht nur mit einem Platzverweis rechnen.

Wie weit darf man gehen?

Mag die Polizei auch kulant sein, kann im Autocorso immer noch ein Haftungsrisiko lauern. Wer während der Fahrt mit dem Cabrio im Auto steht, sich aus dem Fenster lehnt oder auf der Verdeckablage sitzt, riskiert nicht nur Verletzungen, Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. Probleme kann dann ebenso die Versicherung machen. Denn die unterlassene Eigensicherung kann bei Schadensersatzansprüchen als Mitschuld berücksichtigt werden. Also besser: Immer den Strafraum sichern!

Darf ich bei der Arbeit die Spiele sehen?

Während der Arbeit heißt es: Immer schön den Kasten sauber halten. Weil einige Spiele um 18.00 Uhr angepfiffen werden, sind Fußballfans in Schichtarbeit einer echten Verlockung ausgesetzt. Wer aber am Arbeitsplatz einfach die Arbeit liegen lässt und sich das Fußballspiel am Fernseher anguckt oder im Radio anhört, kann schnell ein Eigentor schießen. Das Mitfiebern in Büro & Co. ist nur mit Genehmigung des Chefs erlaubt. Also besser nachfragen als nachtreten. Ist der Chef ein Fußballmuffel, sollte man besser arbeiten - auch wenn das Fanherz schwer wird. Sonst muss man mit einer gelben Karte in Form einer Abmahnung rechnen.

Wir wünschen allen Fußballfans:

Fairness vor, noch ein Tor!

Esther Wellhöfer

Juristische Redaktion anwalt.de

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Foto(s): ©Fotolia.com

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