Rechtsstreit mit der ULAK wegen Beiträgen, auch wenn Sie keine Mitarbeiter haben?

  • 2 Minuten Lesezeit

Einzelunternehmer, also Soloselbstständige, erhalten von der ULAK (eine Sozialkasse der SOKA Bau) in Wiesbaden immer wieder Aufforderungsschreiben, wonach sie innerhalb einer kurzen Frist nachträglich Beiträge entrichten sollen.

Dies wirkt unverständlich, wenn man selbst keine Mitarbeiter beschäftigt, denn nach dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) besteht dann voraussichtlich kein Anspruch auf Zahlung eines Beitrages. 

Viele Selbstständige sind in einem solchen Fall der Auffassung, dass es sich nur um ein Versehen der Sozialkasse handeln kann und sie aktiv nichts tun müssen. Die Angelegenheit würde sich von selbst aufklären.

Dies ist nicht richtig. Sie sollten sich dann in jedem Fall verteidigen.

Rechtsstreit gegen die ULAK wegen angeblich säumiger Beiträge

Wenn man sich nicht gegen die Forderung verteidigt, dann ist zu erwarten, dass die ULAK ein gerichtliches Mahnverfahren beginnt. Sie beantragt einen Mahnbescheid gegen den säumigen Gegner.

Wenn man nun gegen den Erlass eines Mahnbescheids Widerspruch erhebt, wird das Verfahren in der Regel automatisch vor dem Arbeitsgericht (meistens in Wiesbaden) weitergeführt. 

Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens ohne Verteidigung

Das Arbeitsgericht fordert die ULAK dann im Folgenden auf, ihre angeblich bestehende Forderung gegen den Unternehmer zu begründen. Weiter beraumt das Arbeitsgericht einen Gütetermin in Wiesbaden an.

In jedem Fall sollte man zu diesem Gütetermin dann erscheinen. 

Unterlässt man das, besteht die Gefahr, dass das Arbeitsgericht ein Versäumnisurteil gegen einen erlässt. Zwar kann man sich gegen das Urteil wehren, jedoch wird dann ein neuer Termin anberaumt, an dem man abermals erscheinen muss. 

Unterlässt man auch dies, ergeht dann ein zweites Versäumnisurteil. Im Folgenden ist es dann nur noch möglich, Berufung einzulegen und sich in dem künftigen Berufungsverfahren zu verteidigen. Auch wird muss man erscheinen. Es herrscht allerdings Anwaltspflicht.

Dies verursacht Prozesskosten, die in der Regel vermeidbar sind.

Mein Kanzleisitz befindet sich in Wiesbaden und ich habe mich auf Verfahren gegen die ULAK/SOKA Bau/ZVS spezialisiert. Gerne können wir einmal unverbindlich miteinander telefonieren und Sie schildern Ihren Fall.

Bei Bedarf berate und vertrete ich Sie in Ihrem Verfahren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dorothee Müller

Beiträge zum Thema