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Bußgeld wegen Überfahrens einer roten Ampel: So reagieren Sie richtig!

  • 6 Minuten Lesezeit
Bußgeld wegen Überfahrens einer roten Ampel: So reagieren Sie richtig!

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben und dabei geblitzt worden sind, hat das drastische Folgen. Ein Rotlichtverstoß zieht nicht nur ein hohes Bußgeld und Punkte, sondern womöglich auch ein Fahrverbot nach sich.

Viele Bußgeldbescheide sind jedoch fehlerhaft. Was müssen Sie im Auge behalten, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen möchten?

Die wichtigsten Fakten

  • Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt. Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.
  • Die Schwere des Rotlichtverstoßes hängt davon ab, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war oder nicht.
  • Wurden andere Personen oder fremdes Eigentum gefährdet oder gar zerstört, kann sich das Bußgeld erhöhen und das Fahrverbot verlängern.
  • Haftstrafen oder Geldstrafen durch ein Gericht müssen Sie, solange es zu keinen Sachschäden oder Personenschäden gekommen ist, im Normalfall nicht befürchten.
  • Ein Rotlichtverstoß kann jedoch eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden, wenn er mit einer Schädigung von Personen oder Sachen einhergeht.

So gehen Sie vor!

  • Zunächst sollten Sie den Bußgeldbescheid auf sofort erkennbare Fehler wie ein verkehrtes Kennzeichen überprüfen.
  • Halten Sie beim Einspruch gegen den Bescheid die Zweiwochenfrist ein. Diese beginnt zu laufen, wenn der Bescheid bei Ihnen in den Briefkasten geworfen wurde.
  • Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Dieser prüft die Erfolgschancen eines Einspruchs, indem er Akteneinsicht nimmt.
  • Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakten kann Ihnen Ihr Anwalt sagen, ob es sinnvoll ist, den Bußgeldbescheid gerichtlich anzufechten.
  • Wenn ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist, begründet der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens den nötigen Einspruch.

Welche Folgen sind nach dem Überfahren einer roten Ampel zu erwarten?

Da es bei einem Rotlichtverstoß auch zu Verletzten oder Toten kommen kann, wird er besonders hart sanktioniert. Aber womit müssen Sie genau rechnen?

Wenn Sie eine Ampel weniger als eine Sekunde, nachdem sie auf Rot gesprungen ist, überfahren haben, spricht man von einem einfachen Rotlichtverstoß. War sie schon länger rot, so liegt ein qualifizierter Verstoß vor. Von dieser Unterscheidung hängt das Strafmaß ab, das Ihnen droht. Aber auch die Tatsache, ob Sie dabei Menschen oder fremdes Eigentum gefährdet haben, spielt dafür eine Rolle.

Stets müssen Sie ein Bußgeld bezahlen und erhalten einen oder mehrere Punkte im Fahreignungsregister. Diese bezeichnet man auch als Punkte in Flensburg. Wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte oder Sie Personen bzw. Sachwerte gefährdet haben, wird außerdem mindestens ein Monat Fahrverbot gegen Sie verhängt.

Falls Sie zum wiederholten Mal eine rote Ampel überquert haben, müssen Sie auch mit einem Führerscheinentzug rechnen. Wenn Ihr Verhalten besonders rücksichtslos war und Sie andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen mit Wert von mindestens 750 Euro erheblich gefährdet haben, wird Ihr Verstoß als Straftat geahndet. Das bedeutet, Sie können sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Ein kurzer Blick auf die einzelnen Vergehen an roten Ampeln laut Bußgeldkatalog und die drohenden Strafen lohnt sich:

Verkehrsrecht - 34_bussgeldbescheid_rote_ampel.jpg
Quelle: Bußgeldkatalog, Stand 01.07.2019
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotzusätzliche Strafe
rote Ampel überfahren90 €1keineskeine
rote Ampel überfahren und andere gefährdet200 €21 Monatkeine
rote Ampel überfahren und Sachschaden verursacht240 €21 Monatkeine
rote Ampel überfahren (schon seit mehr als 1 Sekunde Rot)200 €21 Monatwomöglich Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
rote Ampel überfahren (schon seit mehr als 1 Sekunde Rot) und andere gefährdet320 €21 Monatwomöglich Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
rote Ampel überfahren (schon seit mehr als 1 Sekunde Rot) und Sachschaden verursacht360 €21 Monatwomöglich Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
an roter Ampel mit grünem Pfeil ohne vorheriges Anhalten nach rechts abgebogen70 €1keineskeine
an roter Ampel mit grünem Pfeil ohne vorheriges Anhalten nach rechts abgebogen und andere gefährdet100 €1keineskeine
an roter Ampel mit grünem Pfeil ohne vorheriges Anhalten nach rechts abgebogen und Sachschaden verursacht120 €1keineskeine

Was passiert bei gelber Ampel im Moment des Überfahrens?

Ampeln sind so gebaut, dass je nach erlaubter Höchstgeschwindigkeit zunächst eine Gelbphase von drei bis fünf Sekunden kommt, bevor sie auf Rot schalten. So haben Sie als Verkehrsteilnehmer ausreichend Zeit, um sich auf das kommende Rotsignal einzustellen.

Dennoch ist es nicht empfehlenswert, bei Gelb noch ordentlich Gas zu geben, da die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, dass bei einer gelben Ampel vor der Kreuzung, gewartet werden muss. Das gilt nur dann nicht, wenn der Fahrer nicht mehr gefahrlos bremsen kann. Fahren Sie dennoch bei Gelb in den von der Ampel geschützten Bereich ein, obwohl Sie gefahrlos hätten bremsen können, begehen Sie einen Gelblichtverstoß. Das bedeutet, Sie können dann ein Bußgeld kassieren.

Sie müssen und sollten also keine Vollbremsung hinlegen, wenn die Ampel von Grün auf Gelb schaltet. Letztlich sollten Sie jedoch bei Gelb immer anhalten, wenn dies gefahrlos zu bewerkstelligen ist. Im Zweifelsfall stellt sich die Frage, ob die Polizei oder die zuständige Behörde Ihnen nachweisen kann, dass ein Bremsen vor der Ampel noch ohne Gefahr möglich gewesen wäre. Schließlich schießen Blitzer an Ampeln erst dann Fotos, wenn Sie die Ampel trotz Rotlicht überfahren.

Welche Folgen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Wenn Sie in der Probezeit die Straßenverkehrsordnung missachten, können Sie schwerwiegende und weniger schwerwiegende Verstöße begehen. Das Überfahren einer roten Ampel gehört zu den schwerwiegenden Vergehen.

Daher sind Sie nicht nur verpflichtet, das entsprechende Bußgeld zu bezahlen, sondern müssen auch ein Aufbauseminar besuchen. Zudem verlängert die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihre Probezeit um zwei Jahre und Sie erhalten mindestens einen Punkt in Flensburg sowie ggf. ein Fahrverbot.

Wenn Sie keine Teilnahme an einem Aufbauseminar nachweisen können, kommt es zum Entzug des Führerscheins. Sollten Sie sich besonders fahrlässig verhalten oder in der schon verlängerten Probezeit erneut einen Rotlichtverstoß begangen haben, kann es sein, dass Sie zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angehalten werden.

Wie groß sind Ihre Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes?

Wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind und einen Bußgeldbescheid bekommen haben, können Sie diesen mit einem Einspruch angreifen. Wie Ihre Chancen stehen, das Bußgeld zu mindern und ein Fahrverbot zu verhindern, hängt davon ab, auf welche Weise der Verstoß festgestellt wurde. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: durch eine Blitzerampel oder eine Verkehrskontrolle der Polizei.

  • Bei einer Verkehrskontrolle zählen die Polizisten selbst mit, welche Zeitspanne zwischen der Ampelschaltung auf Rot und dem Überfahren der Ampel vergangen ist. Dabei kann es leicht zu Fehlern kommen. Daher bestehen für Sie in diesem Fall gute Aussichten, durch einen Einspruch das Strafmaß zu verringern.

  • Eine Blitzerampel arbeitet hingegen äußerst genau. Solche Ampeln ermitteln exakt die Zeit zwischen dem Umschalten der Ampel und dem Überqueren der Haltelinie. Jedoch schießt die Blitzerampel ein Foto, das womöglich von schlechter Qualität ist. Außerdem kann es sein, dass die Eichung des Blitzers nicht mehr gültig ist. Sie sollten bei einem Blitzerfoto zumindest überprüfen, ob darauf Sie als Fahrer und Ihr Kennzeichen eindeutig zu erkennen sind. Ist dies nicht der Fall, kann man Ihnen den Rotlichtverstoß kaum nachweisen und ein Einspruch hat somit hohe Erfolgschancen.

Foto(s): ©Pixabay/music4life

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