Rückerstattung von Bearbeitungsentgelten für Bankdarlehen

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Anerkenntnis der Deutschen Bank bezüglich der Rückerstattung von Bearbeitungsentgelten für Verbraucherdarlehen erstritten:

Das Oberlandesgericht Dresden hat nach entsprechendem Anerkenntnis der Deutschen Bank am 23.10.2013 ein Anerkenntnisurteil erlassen und die Deutsche Bank zur Rückzahlung von zu Unrecht verlangten Bearbeitungskosten für ein Immobiliendarlehen verurteilt. 

Dem Anerkenntnis der Deutschen Bank ging ein wegweisender Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Dresden voraus. Das Gericht stellte hierin in Aussicht, dass es die in sog. Verbandsklageverfahren ergangene Rechtsprechung, wonach Klauseln über Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen in Preisaushängen als Preisnebenabreden der Inhaltskontrolle unterliegen und diese Klauseln unwirksam sind,  auf entsprechende Klagen der Darlehensnehmer auf Rückzahlung geleisteter Bearbeitungsentgelte übertragen werde. 

Damit liegt soweit ersichtlich die erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts zu der Frage vor, ob auch der sich in einem Kreditvertrag zur Zahlung eines Bearbeitungsentgelts verpflichtende Bankkunde die Rückzahlung der an das Kreditinstitut geleisteten Bearbeitungsentgelte verlangen kann.



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