Rückruf Hammer im Mercedes Abgas Skandal - weitere 150.000 Dieselfahrzeuge betroffen

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Der Abgasskandal lässt Deutschland nicht los und wird uns wohl noch lange beschäftigen. 

Mit einem Paukenschlag beginnt das Jahr 2020 für die Daimler AG. Das Kraftfahrtbundesamt ordnete nun mit Datum vom 7.1.2020 insgesamt 12 neue Rückrufe für zusammen ca. 150.000 Dieselfahrzeuge an. Aus Sicht des Kraftfahrtbundesamts liegen unzulässige Abschalteinrichtungen bei den jeweiligen Fahrzeugen vor. Es handelt sich hierbei zusammengefasst um die Modelle:

  • SLK Baujahr 2015 - 2017
  • C-Klasse Baujahr 2013 - 2016
  • GLE Baujahr 2015 - 2018
  • E-Klasse Baujahr 2012 - 2018
  • S-Klasse Baujahr 2013  -2017 
  • CLS-Klasse Baujahr 2015 - 2018
  • M-Klasse Baujahr 2012 - 2016

Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass noch viele weitere Rückrufe bei der Daimler AG folgen werden, da davon auszugehen ist, dass die gesamte Daimler Dieselflotte mit unzulässigen Abschaltungsrichtungen versehen ist.

Nachdem der BGH entschieden hat, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaige Schadensersatzforderungen.

Gerade vor dem Hintergrund des BGH-Beschlusses vom 22.02.2019 ist die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, noch nie so hoch wie jetzt.

Die Daimler AG trifft dies hart, da nun auch die ersten Klagen von Kapitalanlegern auf die Daimler AG zukommen, da diese berechtigterweise Schadensersatz für Kursverluste fordern. Die im Zeitraum während der Desinformationsphase vom 10. Juli 2012 bis 20. Juni 2018 Aktien gekauft haben. Die Daimler Aktie stand zu diesem Zeitpunkt in einem Bereich über 90 € und fiel aufgrund der Nichtinformation auf unter 60 €. Diesen Schaden hat aus unserer Sicht die Daimler AG zu ersetzen, da Emittenten börsennotierter Wertpapiere den Kapitalmarkt über eigene vorliegende Informationen unverzüglich und vollumfänglich in Kenntnis zu setzen haben.

Es ist davon auszugehen, dass eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel oder von Daimler Aktien lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung! Oder die von Rechtecheck angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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