Rürup Rente auszahlen lassen , Geld zurück durch Widerspruch! Rückabwicklung von Altverträgen

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Sie wollen sich von Ihrer Basisrentenversicherung (sog. Rürup-Rente) trennen?

Die einseitige Lösung von der Basisrente durch den Versicherungsnehmer ist grundsätzlich nicht möglich. Im Falle einer Kündigung zahlt der Versicherer keinen Rückkaufswert aus und auch die eingezahlten Beiträge werden nicht erstattet. Der Versicherungsnehmer kann lediglich die Beitragsfreistellung bewirken.


Geld zurück durch Widerspruch nach § 5a VVG a.F

Bei sog. Altverträgen (Vertragsschluss vor dem 31.12.2007) kann jedoch unter Umständen noch heute der Widerspruch erklärt werden, so dass die Versicherung rückabgewickelt wird.

Voraussetzung hierfür ist, dass die in den Vertragsunterlagen enthaltene Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist und somit nicht ordnungsgemäß i.S.d. § 5a VVG a.F. erfolgte. In diesem Falle begann nämlich gemäß Rechtsprechung des BGH die Widerspruchserklärungsfrist für den Versicherungs-nehmer nicht zu laufen, weshalb noch heute der Widerspruch erklärt werden kann (Vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 - Az. IV ZR 76/11; Urteile vom 29. Juli 2015 - Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14)


Rechtsfolge des Widerspruchs

Der erklärte Widerspruch bewirkt die Rückabwicklung des Vertrags, d.h. die bislang vom Versicherungsnehmer eingezahlten Versicherungsbeiträge müssen vom Versicherer verzinst zurückgezahlt werden. Sollte es sich jedoch um eine fondsgebundenen Vertrag handeln, ist anstatt der Verzinsung der Fondsertrag auszuzahlen, der mit den Versicherungsbeiträgen erwirtschaftet wurde. Im Umkehrschluss sind Fondsverluste vom Versicherungsnehmer zu tragen.

Von der Rückzahlungssumme in Abzug zu bringen ist jedoch das bislang versicherte Risiko, welches jedoch wirtschaftlich regelmäßig nicht ins Gewicht fällt.

Um die Voraussetzungen eines möglichen Widerspruchs für Ihren Vertrag zu prüfen und die Ihnen zustehende Erstattungssumme zu berechnen, ist es empfehlenswert sich rechtlichen Beistand zu suchen.


Lassen Sie Ihren Vertrag kostenlos von uns prüfen

Häufig akzeptieren die Versicherer bereits außergerichtlich unseren Widerspruch, so dass kein langwieriges Gerichtsverfahren durchlaufen werden muss. 

Gerne prüfen wir für Sie kostenlos, ob auch Ihr Rürup-Vertrag rückabgewickelt werden kann.
Reichen Sie hierzu einfach Ihre Versicherungsunterlagen über unsere Webseite oder über unser anwalt.de- Profil ein.


Thomas Schmit
Rechtsanwalt
Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte 

Foto(s): Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte

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