Scheidung, auch wenn der andere Ehepartner nicht geschieden werden will?

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Oft werden Scheidungsanwälte gefragt, ob eine Ehe auch geschieden wird, wenn der andere Ehegatte/Ehepartnerin mit der Scheidung nicht einverstanden ist, oder geht das erst, wenn 3 Jahre seit der Trennung vergangen sind? Meine Antwort: In der Regel ja, Sie müssen nicht 3 Jahre ab Trennung warten, wenn Ihr Ehepartner/Ehepartnerin einer Scheidung nicht zustimmt. 

Warum? Grundsätzlich wird verlangt, dass die Ehe gescheitert ist und die Eheleute bei Scheidung mindestens 1 Jahr getrennt leben. Eine Scheidung bei einer Trennungszeit von weniger als 1 Jahr wird nur ausgesprochen, wenn ein Härtefall vorliegt. Auch wenn viele Betroffene das Abwarten des Trennungsjahres als Belastung empfinden, sind die Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung sehr hoch und in der Regel nicht erfüllt. 

Ein Ehegatte reicht also nach 1 Jahr Trennungszeit die Scheidung ein. Der andere Ehegatte muss sich jetzt entscheiden, ob er oder sie der Scheidung zustimmt. Stimmt er oder sie der Scheidung zu, muss der Richter nicht mehr darüber befinden, ob die Ehe gescheitert ist. Bei einer Trennungszeit von mindestens 1 Jahr und Zustimmung beider Ehepartner zur Scheidung geht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) automatisch von einem Scheitern der Ehe aus. 

Stimmt der andere Ehegatte, also der Ehegatte, der die Scheidung nicht beantragt hat, der Scheidung nicht zu, muss das Gericht darüber entscheiden, ob die Ehe gescheitert ist. Das heißt, dass der Richter/die Richterin im Scheidungstermin die Ehegatten näher dazu befragen wird, ob sie sich die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft vorstellen können, ob sie z. B. einen neuen Partner/Partnerin haben und ähnliches. Ist das Gericht davon überzeugt, dass die Ehe gescheitert ist, wird es die Ehe auch ohne Zustimmung des einen Ehegatten scheiden. 

Wenn zum Zeitpunkt des Scheidungstermins seit der Trennung bereits mindestens 3 Jahre vergangen sind und ein Ehegatte immer noch nicht der Scheidung zustimmt, kann das Gericht sich die Befragung der Ehegatten weitgehend ersparen. Dann geht das BGB ebenfalls automatisch davon aus, dass die Ehe gescheitert ist, ob ein Ehegatte das wahrhaben will oder nicht. 


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