Schenkung in Spanien ? Steuertipp und Gestaltungsmoeglichkeiten

  • 2 Minuten Lesezeit

Schenkung in Spanien – Was ist zu tun ? Schenkungssteuer

 Eine Immobilienschenkung in Spanien hat in verschiedene Regionen steuerliche Verguenstigungen.
 Waehrend in Mallorca keine steuerliche Verguenstigung besteht, gibt es auf Teneriffa 99.9% Verguenstigung in der Schenkungssteuer zwischen Ehegatten und Eltern und Kind.

Dies gilt in jedem Falle fuer Immobilien bis zu einem Wert von 300.000 Euro.

Zu beachten sind neben der Schenkungssteuer, noch die anderen Steuerpflichten in Spanien, die oftmals uebersehen werden, hierzu zaehlt die Gewinnsteuer (Nichtresidenten: Modell 210) und die gemeindliche Wertzuwachssteuer, Abzugsposten in der Gewinnsteuer bei einer Schenkung.

Entscheidend ist auch der Schenkungswert, den wir im Vorfeld ermitteln und Ihnen damit eine Kosten und Steuersimulation erstellen, so dass Sie eine Entscheidungsgrundlage haben, ob Schenkung zu Lebzeiten oder Erbschaft. Nutzen Sie unser Servicepakekt der Vollabwicklung der Schenkung in Spanien, ohne dass Sie anreisen muessen.

 Zu beachten ist weiterhin, dass es in Spanien verschiedene Arten von Schenkungen (donaciones) gibt.

Es gibt die Schenkung einer Immobilie zu 100% - Uebertragung Volleigentum.

Es gibt die spanische Schenkung mit Niessbrauchsvorbehalt, so dass der Schenker noch bis zum Tod dort leben kann und die Immobilie nutzen kann.

Schliesslich gibt es noch Mischungen zwischen Erbschaft und Schenkung.

Schenkung auf den Todesfall (donacion mortis causa) – diese Schenkung ist erst mit dem Tod wirksam und in Mallorca verbreitet, da dort die Erbschaftssteuer (bis 700.000 Euro Wert: 1 %) anfaellt, statt die teurere Schenkungssteuer.
WICHTIG: Der Besteuerungsort ist nicht dort, wo die Immobilie liegt, sondern wo der Verstorbene in die letzte 5 Jahren gelebt hat. Sollte der Wohnsitz in Spanien gewesen sein und nicht in Deutschland oder Schweiz.

Schenkung zu Lebzeiten mit aufschiebender Bedingung des Todesfalles (donacion inter vivos post mortem) – Diese Schenkung ist unter Lebzeiten wirksam und kann nicht mehr widerrufen werden. Die Schenkungsteuer wird erst zum Todestag faellig, da dann erst die aufschiebende Bedingung erfuellt wird.
 Besteuerungsort ist die Region, wo die Immobilie belegen ist. Diese Schenkungsvariante ist nicht auf Mallorca oder Ibiza zu empfehlen, aber sehr wohl auf Teneriffa oder Gran Canaria oder Madrid.


Nutzen Sie unseren Service der Vollabwicklung in Spanien und Deutschland.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt

Beiträge zum Thema