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Schiedsgerichtsbarkeit – das Wichtigste auf einen Blick

  • 2 Minuten Lesezeit

Wer bei Streitigkeiten und Problemen auf ein teures Gerichtsverfahren verzichten möchte, greift häufig auf die sogenannte Schiedsgerichtsbarkeit zurück. Im Rahmen eines Schiedsverfahrens versuchen die Konfliktpartner ihren Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen. Doch was ist dabei zu beachten und wie läuft ein solches Verfahren ab? Lesen Sie hier mehr!

Die wichtigsten Fakten

  • Die Schiedsgerichtsbarkeit ermöglicht eine außergerichtliche Streitbeilegung durch ein Schiedsgericht.
  • Schiedsgerichte sind nicht-staatliche Gerichte, die Schiedssprüche aussprechen können.
  • Schiedssprüche sind durch staatliche Gerichte überprüfbar und vollstreckbar.
  • Parteien können ein Schiedsverfahren bei Streit mittels Schiedsvereinbarung vereinbaren.
  • Schiedsverfahren sind schneller und vertraulicher als Gerichtsverfahren.
  • Die Schiedsgerichtsbarkeit ist in der Zivilprozessordnung geregelt.

So gehen Sie vor

  1. Vereinbaren Sie die Anwendung der Schiedsgerichtsbarkeit als eigenständige Schiedsabrede oder als Schiedsklausel in Verträgen.
  2. Liegt ein Streitfall vor, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin umfassend zu weiteren Schritten beraten.

Was ist die Schiedsgerichtsbarkeit?

Möchten Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen bei Streitigkeiten auf die staatlichen Gerichtsbarkeiten verzichten, wählen sie eine alternative Streitbeilegung. Neben Verhandlungen, einer Mediation oder Ombudsstellen ist auch die Schiedsgerichtsbarkeit eine Möglichkeit. Beide Parteien müssen mit dieser Art der Streitbeilegung einverstanden sein.

Je nach Art wird einvernehmlich eine Lösung gefunden – durch die Konfliktpartner selbst, aufgrund eines Vorschlages oder durch die Entscheidung Dritter. Urteile, die im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit entstehen, werden ähnlich wie Urteile von staatlichen Gerichten anerkannt und sind rechtskräftig.

Welche Vorteile und Nachteile gibt es?

VorteileNachteile
  • Schiedsrichter und Verfahrensart können von den Parteien selbst gewählt werden.
  • Schiedsverfahren können vertraulich (nicht öffentlich) verhandelt werden.
  • Verhandlungen vor staatlichen Gerichten dauern i. d. R. länger als Schiedsverfahren.
  • Schiedsverfahren können kostengünstiger sein als ein Rechtsstreit.
  • Schiedssprüche sind vollstreckbar – auch im Ausland.
  • (Internationale) Schiedsgerichte sind neutral.
  • Der Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit kann die Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung verhindern.
  • Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern sind nur mittels einer gesonderten Urkunde oder notarieller Vereinbarung wirksam.
  • Eine staatliche Kontrolle der Selbstregulierung bzw. deren Entwicklung findet nicht statt.
  • Durch verzögerte Mitwirkung einer Partei kann der Kosten- und Zeitvorteil zunichte gemacht werden.
  • Dritte ohne Schiedsvereinbarung lassen sich nicht einfach gegen ihren Willen in das Schiedsverfahren einbeziehen.
  • Durch den Teilverzicht auf rechtliches Gehör steigt das Risiko rechtlicher Fehlentscheidungen.
  • Zwangsmittel wie die Ladung von Zeugen oder Bestellung von Sachverständigen ist nicht möglich, sondern muss mittels Amtshilfe staatlicher Gerichte erfolgen.
Arten Schiedsverfahren
Eingeleitete Schiedsverfahren und Beteiligung (Quelle: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS), 2018)

Welche Arten der Schiedsgerichtsbarkeit gibt es?

Es gibt zwei Arten: die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit und die ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit. Die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit ist mit einer Institution verbunden, z. B. der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), dem Internationale Chamber of Commerce (ICC) in Paris etc. Diese Institutionen haben eigene Verfahrensregeln, unterstützen gegen Gebühr bei der Auswahl der Schiedsrichter und bei der Organisation des Verfahrens.

Wählen die Konfliktparteien das ad-hoc-Verfahren, findet keine Unterstützung durch eine Institution statt. Schiedsrichter führen das Verfahren in Eigenregie, die Parteien werden von Anwälten vertreten bzw. unterstützt.

Foto(s): ©Pixabay/iocenters

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