Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall? – Das sollten Sie wissen:

  • 3 Minuten Lesezeit

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, sind die Folgen stets unerfreulich. Hat man bei einem Unfall Glück im Unglück, bleibt es bei Blechschäden, um deren Beseitigung man sich nun kümmern muss. Doch nicht selten werden auch Personen verletzt.

In solchen Fällen kommt bei den Beteiligten die Frage auf, ob und wie sie für diese Verletzungen entschädigt werden können. Es folgen Antworten auf diese und andere Fragen rund um das Thema Schmerzensgeld:

Habe ich nach einem Verkehrsunfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Sobald Sie durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall verletzt worden sind, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Hierfür ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • Zunächst müssen durch den Unfall erhebliche Verletzungen verursacht worden sein. Das heißt, dass ein Schmerzensgeldanspruch (in der Regel) nicht besteht, wenn es nur zu leichten, unerheblichen Verletzungen oder Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen allein, gekommen ist.
  • Darüber hinaus müssen die Verletzungen unmittelbar durch den Unfall entstanden sein.

Diesen Umstand muss der/ die Unfallgeschädigte beweisen. Dabei kann insbesondere ein ärztliches Attest oder ein Unfallgutachten hilfreich sein.

Tipp: Daher ist es äußerst wichtig unmittelbar nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall einen Arzt/ eine Ärztin aufzusuchen, welcher die dabei entstandenen Verletzungen attestiert. Dies dient insbesondere dazu, um nachweisen zu können, dass die Verletzung tatsächlich durch den Unfall entstanden ist. Je mehr Zeit zwischen der Entstehung der Verletzungen bzw. dem Unfall und dem Arztbesuch verstreicht, umso eher hat die Gegenseite bzw. die Haftpflichtversicherung mit dem Argument, dass die Beschwerden nicht unmittelbar auf den Unfall zurückzuführen sind, Erfolg.

Als weitere Beweismittel kommen zudem Zeugenaussagen oder ein Polizeibericht zum Unfallgeschehen in Betracht.

  • Zusätzlich muss die Gegenseite den Unfall vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.

Wie viel Schmerzensgeld steht mir nach einem Unfall zu?

Zunächst gilt es zu beachten, dass es keinen Pauschalbetrag gibt, der die Höhe des Schmerzensgeldes allgemeingültig beziffert. Vielmehr kommt es dabei auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Ausmaß, Dauer und Intensität der physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, Zeitraum der stationären oder ambulanten Behandlung der Verletzungen, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Alter des/ der Geschädigten, sowie die persönlichen Lebensumstände.

Eine grobe Orientierung liefern bei der Bezifferung Entscheidungen der Gerichte in vergleichbaren Fällen. Aber wie bereits erwähnt, kommt es bei der Höhe des Schmerzensgeldes immer auf den Einzelfall an.

Wann muss ich den Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen?

Es gilt zu beachten, dass der Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich nach drei Jahren verjährt. Ist der/ die Unfallgeschädigte innerhalb dieser Frist nicht aktiv geworden, kann er das Schmerzensgeld anschließend nicht mehr einfordern.

Entstehen Kosten bei der Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs?

Gelingt keine außergerichtliche Einigung zwischen dem/ der Geschädigten und der Gegenseite bzw. dessen Haftpflichtversicherung, besteht die Möglichkeit, die Schmerzensgeldforderung gerichtlich geltend zu machen. Dabei entstehen Prozesskosten. Diese Kosten werden jedoch in der Regel von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen. Außerdem trägt der/ die Unfallgegner/-in sämtliche Kosten, wenn der/ die Geschädigte das Verfahren gewinnt.

Brauche ich einen Anwalt zur Durchsetzung der Schmerzensgeldforderung?

Wenn das Schmerzensgeld gerichtlich eingefordert wird, gilt, je nach Höhe der Forderung, sogar Anwaltszwang. Jedenfalls ist gerade bei der gerichtlichen Geltendmachung der juristische Laie ohne anwaltliche Unterstützung möglicherweise schlechter gestellt.

Außergerichtlich besteht in solchen Fällen keine Pflicht dazu, sich bei der Geltendmachung des Schmerzensgeldes anwaltlich vertreten zu lassen. Nichtsdestotrotz ist es in jedem Falle ratsam, anwaltlichen Rat einzuholen und sich unterstützen zu lassen, denn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wird versuchen, die Schmerzensgeldzahlung möglichst gering zu halten. Mit anwaltlicher Unterstützung kann in einem solchen Fall die ideale Vorgehensweise ausgearbeitet werden, sodass auf kritische Rückfragen der Versicherung richtig reagiert werden kann.

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt und dabei verletzt worden? Sie möchten Schmerzensgeld von dem/ der Unfallverursacher/-in fordern? Melden Sie sich bei uns! Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie gerne zu all Ihren Fragen rund um das Thema Schmerzensgeld.

Foto(s): stock.adobe.com/JRC_Stop Motion

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.

Beiträge zum Thema