Schufa-Einträge prüfen und ungerechtfertigte Einträge löschen lassen

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Ein negativer Schufa-Eintrag und damit ein schlechter Score müssen nicht zwingend hingenommen werden. Negative Schufa-Einträge können auch zu Unrecht bestehen, oder einfach nur falsch sein. Damit Sie wieder kreditwürdig sind, problemlos Verträge abschließen können oder bspw. ein Bankkonto eröffnen können, sollten Sie Ihre Einträge bei einem schlechten Schufa-Score prüfen und gegebenenfalls löschen lassen.

Wie kann ich meine Schufa-Einträge einsehen?

Um Ihre Schufa-Einträge zu prüfen und damit auch Ihren Bonitätsscore, können Sie einmal im Jahr kostenlos direkt bei der Schufa eine Eigenauskunft beantragen. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, die Eigenauskunft von anderen Auskunfteien anzufordern. Diese Überprüfung ist auf jeden Fall sinnvoll, da es häufig vorkommt, dass falsche Einträge bestehen oder veraltete Einträge noch nicht gelöscht wurden. Es steht Ihnen ebenfalls frei einen Anwalt damit zu beauftragen die Einträge der Auskunfteien, wie der Schufa, für Sie einzuholen. Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei dazu gerne.

Wie kann ich meine Schufa-Einträge prüfen?

Wenn Sie negative oder falsche Schufa-Einträge löschen lassen wollen, nachdem Sie die Auskunft über die Einträge erhalten haben, sollte jeder einzelne Eintrag im Zweifel auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden. Bei der Prüfung und gegebenenfalls der folgenden Löschung kann es empfehlenswert sein, einen Anwalt zu beauftragen, da die einzelnen Fälle komplex sein können. Es kann sein, dass ein Eintrag zu Unrecht nicht gelöscht wurde von der jeweiligen Auskunftei, obwohl diese dazu verpflichtet gewesen wäre aufgrund der Verjährung des Eintrags. Es können aber auch Einträge Ihren Bonitätsscore belasten, die schlicht und einfach falsch sind, oder von Unternehmen in Auftrag gegeben wurden, die nicht dazu berechtigt waren. Gerne prüfen wir Ihre Einträge für Sie, kommen Sie einfach auf uns zu, wir helfen Ihnen.

Was ist ein falscher oder ungerechtfertigter Schufa-Eintrag?

Schufa-Einträge werden von Unternehmen oder Vertragspartnern in Auftrag gegeben, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Dazu muss die offene Forderung unbestritten sein, also entweder tituliert (Rechtmäßigkeit gerichtlich bestätigt) oder mehrmals erfolglos und ohne Rückmeldung (im Abstand von 4 Wochen) angemahnt und Ihnen ein Eintrag in die Schufa angedroht worden sein. Haben Sie also Ihre Rechnungen immer rechtzeitig bezahlt, oder spätestens nach der ersten Zahlungserinnerung, ist ein negativer Schufa-Sore mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft.  Sie sollten dann gegen den Eintrag vorgehen, um Ihre Kreditwürdigkeit zu erhalten. Auch wenn Sie bereits Post eines Inkassounternehmens erhalten haben, aufgrund einer unbezahlten Rechnung, das Inkasso-Unternehmen Sie jedoch nicht darauf hingewiesen hat, dass Ihnen möglicherweise ein negativer Eintrag in eine Auskunftei wie die Schufa droht, ist ein Eintrag des Inkassounternehmens ungerechtfertigt. Verjährte Einträge müssen von der jeweiligen Auskunftei automatisch gelöscht werden, sollte ein Eintrag trotz Verjährung bestehen, ist auch das ein ungerechtfertigter Eintrag. Ein Eintrag ist regelmäßig auch dann ungerechtfertigt, wenn der Forderung widersprochen und diese noch nicht tituliert bzw. gerichtlich festgestellt wurde.

Wann ist ein negativer Schufa-Eintrag verjährt, bzw. wie lange ist die Löschfrist?

Ein negativer Eintrag in eine Auskunftei darf nicht für alle Ewigkeit gespeichert werden. Die Frist für die Löschung beträgt grundsätzlich drei Jahre und sie beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Eintrag getätigt wurde. Wenn Sie also im Februar 2017 einen Eintrag erhalten haben, beginnt die Frist Ende 2017 und endet Anfang 2021. Die Drei-Jahres Frist gilt jedoch nur für Forderungen, die bereits beglichen wurden, bei unerledigten Sachverhalten beträgt die Frist vier Jahre. Bei einer Privatinsolvenz kann ein Schufa-Eintrag erst nach ca. neun Jahren gelöscht werden. Wenn es sich bei einem Eintrag um einen noch nicht titulierten Betrag bis zu 2.000 € handelt und Sie diesen innerhalb von 6 Wochen beglichen hatten, können Sie die Löschung auch früher beantragen.

Wie kann ich meine Schufa-Einträge löschen lassen?

Um falsche oder fehlerhafte Schufa Einträge, oder Einträge bei anderen Auskunfteien, löschen zu lassen, sollten Sie sich am besten direkt an die Firma oder das Unternehmen wenden, dass den negativen Eintrag veranlasst hat. Sollte sich der Eintrag als zu Unrecht veranlasst herausstellen, muss die Firma oder das Unternehmen den Eintrag wieder löschen lassen. Um die Kommunikation mit der jeweiligen Firma oder dem Unternehmen kümmern wir uns gerne für Sie. Wenn Schufa-Einträge ungerechtfertigt sind, bietet sich ein gerichtliches Vorgehen an. Sofern eine schnelle Löschung erforderlich ist, kann ggf. eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.

Kann ich Schadensersatz fordern wegen der Folgen eines negativen Schufa-Eintrags?

Es ist möglich Schadensersatz aufgrund eines negativen Schufa-Eintrages zu erhalten, wenn Ihnen ein Schaden deswegen entstanden ist. Denkbar ist z. B., dass ein Unternehmen, das einen ungerechtfertigten Schufa-Eintrag veranlasst hat und Sie dadurch zu Schaden gekommen sind, zum Schadensersatz verpflichtet wird. Der Schaden könnte bspw. sein, dass Sie aufgrund eines niedrigen Scores einen teureren Kredit bekommen haben, als dies ohne den negativen Eintrag der Fall gewesen wäre. Auch ein Verhindern eines Vertragsabschlusses, wie einem Handyvertrag durch einen schlechten Schufa-Score könnte möglicherweise zu einem Schadensersatzanspruch führen. Am besten lassen Sie sich in der Frage eines möglichen Schadensersatzes von einem Anwalt beraten und gegebenenfalls vertreten, denn das Thema kann sehr komplex sein. Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt Sie gerne, kontaktieren Sie uns einfach.

Wer trägt die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts zur Beseitigung eines schlechten Schufa-Scores?

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt in der Regel Ihre Versicherung die Kosten für einen Anwalt für die Beseitigung eines möglicherweise ungerechtfertigten negativen Schufa-Eintrags. In diesem Fall sollte vor Tätigwerden eines Anwalts eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung eingeholt werden. Wenn (gerichtlich) festgestellt wird, dass der Eintrag zu Unrecht erfolgt ist, hat derjenige der den Antrag veranlasst hat, die Kosten zu tragen. Lassen Sie sich am besten in einem Beratungsgespräch über die jeweiligen Kosten und wer diese zu tragen hat, von einem Anwalt informieren. Wir bieten Ihnen im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs diese Informationen kostenlos an.

Kontaktieren Sie mich einfach und unkompliziert über einen Kanal Ihrer Wahl, ob per Mail, telefonisch, oder per Post.

Ihr Rechtsanwalt Christopher Heumann



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