Schufa-Eintrag durch Telekom gelöscht nach Antrag vor LG Schwerin

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Anfang Oktober 2020 konnte einer Mandantin geholfen werden, welche einen negativen Eintrag im DaDatenbestand der Schufa Holding AG erhalten hatte. Der Eintrag stammte von der Telekom Deutschland GmbH und stellte die Betroffene vor Rätsel und Probleme.

Hintergrund der Problematik

Die Betroffene wurde durch ihre Hausbank darüber informiert, dass ein negativer Schufa-Eintrag zu ihrem Namen bestehe, weshalb die Zuständigkeit innerhalb der Hausbank gewechselt habe. Nachforschungen ergaben, dass die Telekom Deutschland GmbH einen negativen Eintrag veranlasst hatte, weil die Betroffene ihre Verpflichtungen aus einem Vertrag für eine Grundstücksgemeinschaft nicht erfüllt habe. Dieser Vertrag sei immerhin durch sie persönlich in einem Laden der Telekom abgeschlossen worden. Vertragspartner sei aber die Grundstücksgemeinschaft. Rechnungen wurden wohl an eine nicht näher bekannte Email-Adresse versendet. Mahnungen erhielt die Betroffene nicht.

Problematisch war jedoch, dass die Betroffene ihren Angaben mach einen solchen Vertrag nie abgeschlossen hat. Sie war weder in einem Geschäft der Telekom noch hat sie diesen Vertrag anderweitig abgeschlossen. Da der Betroffenen keine Rechnungen / Mahnungen o.ä. zugegangen sind, konnte sie auch schlichtweg nicht auf die Schreiben reagieren. Für die Betroffene entstanden durch den Negativeintrag nunmehr erhebliche Risiken u.a. bezüglich ihrer finanzierten Immobilie sowie weiterer Bankgeschäfte ins Haus.

Löschung des Eintrages

Die Betroffene beauftragte daher einen anderen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung. Sowohl die Telekom Deutschland GmbH als auch die Schufa Holding AG lehnten eine Beseitigung diesem Anwalt gegenüber jedoch zunächst ab. 

Im Anschluss wandte sich die Betroffene an Rechtsanwalt Dr. Tintemann aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte. Dieser bewertete den Fall kurzfristig mit seinem Team und sah die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen.

Da die Zeit drängte, wurde alles in die Wege geleitet und ein entsprechender Antrag beim Landgericht Schwerin eingereicht.

Noch bevor es jedoch zur Verhandlung kam, informierte die Betroffene Rechtsanwalt Dr. Tintemann darüber, dass der Eintrag nunmehr gelöscht worden war. Dies zeigte die Schufa Holding AG noch dem vorher tätigen Anwalt der Betroffenen an. 

Da das Gerichtsverfahren mit der Telekom Deutschland GmbH jedoch noch unmittelbar bevorstand, einigte man sich kurzfristig mit dem Rechtsanwalt der Telekom Deutschland GmbH darauf, dass der Rechtsstreit ohne mündilche Verhandlung beendet würde und die Telekom dafür den Großteil der Kosten übernehmen sollte.

Bewertung durch AdvoAdvice

Dr. Tintemann fasste wie folgt zusammen: “Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, unmittelbar nach Kenntnis eines negativen Schufa-Eintrages tätig zu werden. Oftmals können nur so weitreichende Konsequenzen verhindert werden. Weiter zeigt der Fall, dass es auch Helfen kann, alle Hebel gleichzeitig in Bewegung zu setzen, um Probleme zu lösen. Dies ist sicherlich nicht immer der beste Weg und erzeugt manchmal auch mehrfache Arbeit. Hier war es jedoch genau die richtige Entscheidung, um sicherzugehen, dass das Problem auch beseitigt wird.”

Foto(s): Pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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