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Schulden - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Schulden - was Sie wissen und beachten müssen!

Was sind Schulden?

Unter Schulden versteht man Verbindlichkeiten, die eine Person gegenüber Dritten bezahlen muss. In der Regel sind dies Rückzahlungspflichten gegenüber Gläubigern. Ein typisches Beispiel sind Waren oder Dienstleistungen, die bereits in Anspruch genommen, aber noch nicht bezahlt wurden. Auch ein Ratenkauf oder ein Kauf auf Kredit gehört dazu. Kommt man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, entstehen Schulden.

Wer kann Schulden haben?

Beim Schuldner sowie beim Gläubiger kann es sich sowohl um eine natürliche Person als auch um eine juristische Person handeln:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Staat

Was sind die häufigsten Gründe für private Schulden?

Laut einer Statistik aus dem Jahr 2018 sind die häufigsten Gründe für eine Überschuldung in Deutschland:

Forderungseinzug_Inkasso - schulden
Quelle: Statista

Welche Arten von Schulden gibt es?

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Schulden unterscheiden:

  • Primärschulden sind Schulden, die für den Schuldner existenzbedrohend sein können, z. B. Mietschulden oder Stromschulden.
  • Sekundärschulden sind Schulden, die nicht die Existenz des Schuldners bedrohen, z. B. Schulden aus Ratenkäufen.

Weitere Arten von Schulden, die häufig auftreten, sind etwa:

  • Steuerschulden
  • Versicherungsschulden
  • Immobilienschulden
  • Handyschulden
  • Kreditschulden
  • Schulden durch Scheidung
  • Schulden durch Unterhalt

Auch im Rahmen einer Erbschaft können dem Erben Schulden entstehen. Hatte der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes Schulden, gehören diese zum Nachlass und gehen auf den Erben über. Im Falle einer Erbschaft sollte man sich deshalb gründlich über die Vermögensverhältnisse des Erblassers informieren und im Falle von Schulden erwägen, die Erbschaft auszuschlagen. Dafür hat man sechs Wochen, nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat, Zeit.

Unterschied Schulden – Verschuldung – Überschuldung

Die drei Begriffe unterscheiden sich insbesondere darin, wie stark die Anhäufung der Schulden den Schuldner bereits belastet:

Bei Schulden handelt es sich um eher geringe Zahlungsausstände, deren Rückzahlung für den Schuldner noch nicht existenzbedrohend ist.

Von einer Verschuldung spricht man, wenn die angehäuften Schulden durch das monatliche Einkommen nicht mehr gedeckt werden können. Dazu gehören z. B. auch Verbindlichkeiten bei einem Hauskauf. In der Regel sind die Verpflichtungen in solchen Fällen jedoch durch Wert- oder Vermögensgegenstände gedeckt (beim Hauskauf gilt die Immobilie als Sicherheit für die Bank).

Eine Überschuldung liegt vor, wenn der Schuldner seit mindestens drei Monaten seine Raten nicht mehr mit seinen Einnahmen begleichen kann. Es bestehen also bereits hohe Schulden und der Betroffene ist zahlungsunfähig.

Was ist die Schuldenfalle?

Das Problem für viele Schuldner: Die bereits bestehenden Schulden erhöhen sich durch Mahngebühren, Verzugszinsen und Zinseszinsen. Selbst, wenn regelmäßig Zahlungen erfolgen, um den Schuldenberg langsam abzubauen, häufen sich deshalb immer mehr Schulden an. Der Betroffene befindet sich in einem Teufelskreis, der sogenannten Schuldenfalle, aus dem er ohne Unterstützung kaum ausbrechen kann.

Schuldnerberatung – was tun bei Schulden?

Wem die Schulden über den Kopf wachsen, der sollte sich nicht scheuen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die meisten gemeinnützigen Organisationen sowie einige staatliche Einrichtungen (z. B. Sozialämter) bieten eine kostenlose Schuldnerberatung an. Auch ein Rechtsanwalt kann beim Schuldenabbau helfen – dort kostet die Schuldnerberatung mit Beratungsschein nur 15 Euro.

Letzter Ausweg: Privatinsolvenz

Helfen alle Bemühungen nicht, selbstständig schuldenfrei zu werden, muss zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angestrebt werden. Dabei wird ein Schuldenbereinigungsplan zur Abgeltung der Ansprüche erstellt. Sollten die Gläubiger ablehnen, kann eine Privatinsolvenz beantragt werden.

Dabei handelt es sich um eine gerichtliche Schuldenregulierung. Während einer festgelegten Frist, der sogenannten Wohlverhaltensphase, muss der Schuldner alle Bemühungen unternehmen, um seine Schulden abzutragen. Er muss jedoch nicht sein gesamtes Einkommen abgeben – deshalb gibt es Pfändungsfreigrenzen, die sicherstellen, dass der Schuldner noch genügend Geld zur Deckung des Lebensunterhalts übrighat.

Die Privatinsolvenz dauert insgesamt zwischen drei und sechs Jahren. Sollte der Schuldner in dieser Zeit an Geld kommen, muss er damit seine Schulden begleichen. Am Ende des erfolgreichen Insolvenzverfahrens erfolgt die Restschuldbefreiung: Der Schuldner hat dann keine Schulden mehr – egal, wie hoch diese anfänglich waren.

Foto(s): ©Pixabay/Chronomarchie

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