Schulplatzvergabe in Hamburg - Wunschschule abgelehnt

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1. Zuweisungsbescheide der Schulen

Seit wenigen Tagen haben die Hamburger Grundschulen die Bescheide bzgl. des beantragten Schulplatzes an die sorgeberechtigten Eltern verschickt. 

Die entsprechenden Bescheide für die weiterführenden Schulen folgen zeitversetzt in den nächsten Tagen. 

Das Problem taucht dann auf, wenn das eigene Kind den gewählten und gewünschten Schulplatz nicht zugewiesen bekommt. 

2. Vorgehen bei Ablehnung

Ich verhelfe seit vielen Jahren Hamburger Schülerinnen und Schülern zu ihrem Schulplatz.

Die zugewiesene Schule muss daher grundsätzlich nicht akzeptiert werden, da betroffene Eltern gegen den jeweiligen Bescheid Widerspruch einlegen können. 

In dem Widerspruchsverfahren wird sodann geprüft, ob die gesetzlichen Vergabekriterien nach dem Hamburgischen Schulgesetz als auch gem. einer verwaltungsinternen Richtlinie eingehalten worden sind. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende Kriterien: 

Härtefälle, Geschwisterkinder, Schulweglänge und nachgelagerte Kriterien

Insoweit überprüfe ich, ob die vorbenannten Kriterien einheitlich angewendet worden und ob die Kapazitäten an den jeweiligen (Wunsch)schulen tatsächlich erschöpft sind. 

Ich kenne diesbezüglich die Hamburger Rechtsprechung ebenso, wie die Ansprechpartner in der Schulbehörde. 

Sollte die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung dem Widerspruch nicht abhelfen, so kann - je nach Einzelfall - ein gerichtliches Eilverfahren und ein Klageverfahren durchgeführt werden. 

Insgesamt gelingt es mir jedes Jahr für einen großen Teil meiner Mandanten, den Wunschschulplatz zu verschaffen.

In einer ersten Beratung kann ich Ihnen die bestehenden Möglichkeiten zunächst unverbindlich und kostenfrei erörtern.

Foto(s): © Robert Kneschke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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